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das geltende bäuerliche Erbrecht, die üblichen Syſteme des ehelichen Güterrechts oder der Zuſammenkauf von Grundſtücken?
d. Iſt ein Theil der Gemarkung Allmendland und welchen Einfluß hat die Benutzung des letzteren auf die Lage der Bevölkerung?
a. Die Größe der Gemarkung beträgt 665,58 Hectar. Davon gehen ab für ganz kleine Beſitzungen und Ausmärker 74,95 Hectar und kommen hinzu die Be⸗ ſitzungen in der Nachbargemarkung Ober⸗Florſtadt mit 94,66 Hectar,— zuſammen alſo 685,29 Hectar.
Von den 309 Haushaltungen mit Landwirthſchaft haben nur 102 ein Beſitzthum über ½ Hectar, ſo daß auf letztere pro Haushaltung 6,7 Hectar entfallen. Dieſe Fläche genügt zur Ernährung und Beſchäftigung einer Familie von 2—3 Erwachſenen und 2—3 Kindern, welche Zahlen ſich aus der Einwohnerzahl ergeben, vollſtändig. — Von den 685,29 Hectar befinden ſich allerdings nur 543,35 in den Händen von Privaten, ſo daß an Privatbeſitz auf die Haushaltung 5,3 Hectar entfallen, während an den 141,94 Hectar Gemeinde⸗ ꝛc.⸗Eigenthum auch die übrigen Haushaltungen participiren.
b. Die Beſitzvertheilung iſt aus der Zuſammenſtellung zur Beantwortung der Frage VIII erſichtlich. Die Kirche hat ein Beſitzthum von 7,40 Hectar, die Pfarrei von 16,31 Hectar, die Gemeinde von 118,23 Hectar. Letztere vertheilt von 214,5 Normalmorgen Wieſe das Gras unter die Ortsbürger.
Trotz mannigfachen Beſitzwechſels hat ſich in den letzten Jahren in der Beſttz⸗ vertheilung wenig geändert.
c. Die Beſitzvertheilung kann als eine günſtige nicht bezeichnet werden. Ungefähr die Hälfte des ganzen Beſitzes der in Betracht zu ziehenden Privaten iſt in einer Hand vereinigt, nur 6 Landwirthe beſitzen über 10, nur 9 von 5— 10 Hectar. Es entfallen auf die 87 übrigen pro Haushaltung nur 1,79 Hectar.
Von den 320 Familien Nieder⸗Florſtadts haben demnach nur 15 ſoviel Grund⸗ beſitz, daß ſie davon allein leben können. Doch will man auch annehmen, daß 4 Hectar für den Unterhalt einer kleinen Familie ausreichen, ſo kommen von Gruppe III nur noch 8 hinzu, alle übrigen Familien ſind gezwungen, anderweitigen Nebenverdienſt zu ſuchen, ſoweit ſie nicht etwas zupachten können. Es betreiben auch in Wirklichkeit nur 25 Landwirthſchaft allein.
Der Großgrundbeſitz iſt bereits älteren Datums, jedoch iſt die Zerſplitterung des bäuerlichen Beſitzes unzweifelhaft durch das geltende Erbrecht, nach welchem jedes⸗ mal das Gut in gleichen Theilen unter die Kinder vertheilt wird, entſtanden. So führen die 320 Familien des Ortes auch nur 95 verſchiedene Familiennamen und manche dieſer Namen kommen 10—15mal vor.
d. Die Gemeinde vertheilt alljährlich von 214,5 Normalmorgen Wieſe das Heu und außerdem aus dem Gemeindewald Holz im Werth von 7644 Mk. Namentlich für die kleinen Leute iſt dies eine wohlthätige Beihülfe.
Eigentliches Allmendland iſt nicht vorhanden.


