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und auf welche Urſachen ſind die bezüglichen Erſcheinungen zurückzu⸗ führen?
b. Welche Aenderungen in den Preiſen haben ſich in den letzten 5 Jahren vollzogen?
c. Pflegt ein ſtarker Umſatz in Liegenſchaften ſtattzufinden und liegt hierfür(ſ. a) ein berechtigtes Bedürfniß vor?
a. Die verſchiedenen Bodenqualitäten der Aecker und Wieſen in Ober⸗Roden laſſen ſich in vier Gruppen bringen, von denen die beſte mit etwa 40 Pf., die mittlere mit 16 Pf., die geringe mit 8 Pf., die ſchlechte mit 4 Pf. pro Quadratmeter bezahlt werden. Dementſprechend ſind auch die Pachtpreiſe. Bei Verſteigerungen werden gewöhnlich 3 Termine beſtimmt.
b. Die Preiſe ſind in den letzten Jahren(bei den beſſeren Ländereien faſt um ein Drittel, bei den geringeren um die Hälfte) zurückgegangen, nur bei ſehr guten Grund⸗ ſtücken(Grabgärten) haben ſich die Preiſe gehalten.
c. Der Umſatz von Liegenſchaften iſt in Folge von Ueberſchuldung der Land⸗ wirthe ſtark. Es werden jährlich etwa 15 Zwangsverſteigerungen abgehalten, deswegen auch geringe Kaufluſt, und wie in a geſagt, die geringen Preiſe. Nur das neue Aufblühen der Induſtrie könnte beſſeren Arbeitsverdienſt und dadurch auch größere Kaufluſt bringen.
Frage IV.
a. Nehmen die Pachtgüter einen erheblichen Umfang ein und ſtehen die Pachtpreiſe im richtigen Verhältniß zu dem Kaufpreiſe der Ländereien einerſeits und zur Ausnutzungsfähigkeit derſelben andererſeits, eventuell welche Urſachen wirken ſteigernd auf die Pachtpreiſe ein?
b. Welche Beſtimmungen gelten insbeſondere in Betreff der Dauer der Pacht, der Bezahlung der Steuern ꝛc., der Verſicherungsprämien, ſowie in Betreff vorzunehmender Meliorationen und etwaiger Pachtnach⸗ läſſe bei elementaren Unglücksfällen bei fiskaliſchem, ſtandesherrlichem und privatem Grundbeſitz?
c. Wirken die üblichen ſonſtigen Pachtbedingungen beſonders er⸗ ſchwerend für die Pächter oder nicht?
Pachtungen und Verpachtungen kommen in Ober⸗Roden außer Pfarr⸗ und Ge⸗ meindegütern nur ſelten vor. Die zur Pacht gelangenden Ländereien werden nur von kleinen Leuten gepachtet und werden dafür etwa 3—4 pCt. des mittleren Kaufwerthes
als Pachtgeld bezahlt. Der Heu⸗ und Ohmetgrasverkauf der Gemeinde ergiebt einen höheren Procentſatz. Bei Verpachtung der Gemeindewieſen würde vielleicht ein


