Teil eines Werkes 
Band 2, Erster Theil (1886)
Entstehung
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bedacht zu ſein, unter allen Umſtänden eine größere Fläche mit Brodfrucht zu beſtellen, um ja nur dieſen Bedarf zu decken. Die Erträge aus dem Rindviehſtand müſſen durch immer vermehrte Aufzucht und den Verkauf von jungem Vieh gehoben werden. Der Bedarf ſpeciell an jungen Kühen wird ſich von Jahr zu Jahr raſch heben, da der Conſum von Kühen in den Molkereiwirthſchaften ein immer größerer wird. Gebrauchen doch Wirthſchaften, die täglich bei ausgezeichneter Fütterung 200 Liter Milch abgeben und vorherrſchend Kühe unſerer Landrace abmelken, jährlich 4060 Kühe, die fett an den Fleiſcher abgegeben werden.

Die landwirthſchaftliche Bevölkerung Beuerns kann, der beſtehenden Verhältniſſe wegen, nicht auf Molkereiproducte hingewieſen werden zur Steigerung ihrer Einnahmen, ſondern auf die Aufzucht von Rindvieh.

Die hohen Kauf⸗ und Pachtpreiſe und das ungewöhnlich hohe Gebäudecapital finden ihre Erklärung allein in der Art der Gütervertheilung. Wie dieſe zu ändern iſt und wie mit dieſen eine beſſere wirthſchaftliche Lage der Ackerbautreibenden herbei⸗ geführt werden könnte, iſt wohl am ſchwierigſten zu beantworten.

Bei der Erbvertheilung erhält der erwachſene Erbe in nur ungewöhnlichen Fällen ein Erbtheil an Land, das groß genug iſt, ſelbſt wenn eine gleich große Fläche mit erheirathet wird, um dem jungen Chepaare ausreichende Beſchäftigung zu gewähren.

Gleichzeitig ſind aber die jungen Leute gezwungen, eine Hofraithe auf die eine oder andere Art zu erwerben. Damit beginnt in der Regel die Verſchuldung. Und da der junge Ehemann, an ſeinen Ackerbau gefeſſelt, unmöglich auswärts periodiſch durch Taglohn ꝛc. Geld verdienen kann, gezwungen iſt, um ſich ausreichend zu be⸗ ſchäftigen, Land durch Kauf oder Pacht zu erwerben, ſo geſchieht dies bei dem all⸗ gemeinen Bedürfniß zu ungewöhnlichen Preiſen, die eine Rente unmöglich machen.

Erlauben die Creditverhältniſſe dem jungen Ehepaare nicht, Land durch Kauf oder Pacht zu erwerben, ſo bringt es ſeine Zeit auf einem kleinen Beſitzthum zu, das ihm nur ſo geringen Arbeitslohn gewähren kann, daß es dabei auch wieder ver⸗ kümmert.

Der Nachweis über die Zahl der Gewerbtreibenden ergiebt zur Genüge, daß jedes Handwerk bereits mehr als nothwendig vertreten iſt.

Welchen Rath ſoll man unter dieſen Umſtänden den Leuten geben? Um dies landwirthſchaftliche Proletariat aus der Welt zu ſchaffen, das überall mit der Zeit und unter ähnlichen Verhältniſſen den ächten Bauernſtand verſchwinden machen wird, müßte die ja mit vielem Recht verurtheilte Erbvertheilung in der Weiſe, wie es noch heute in vielen Gegenden üblich iſt, ſich einführen: Einer der Söhne erhält das elterliche Beſitzthum ungeſchmälert an Immobilien, die anderen Kinder werden nach Möglichkeit abgefunden. Um dieſe Abfindung den Verhältniſſen entſprechend zu machen, um nicht ungerecht gegen die übrigen Kinder zu ſein, müßte der Beſitzer ſchon wenn er ſich verheirathet, durch Einkauf in eine Lebensverſicherung ein Capital anſammeln, das etwa dem Werthe ſeiner Beſitzung entſpricht. Dies Capital wäre zur gerechten Abfindung der übrigen Kinder zur Zeit zu verwenden.