30
von dem Manne von Ehre erwartet wird.— Ihr habt, vieles an der Menschheit verschuldet und die„Schwarzröcke“ und„Pfaffen“ sind sprichwörtlich geworden. Haben auch in dieser Hinsicht die protestantischen Geistlichen manches ihren katholischen Brüdern zu verdanken, so sind doch auch sie nicht frei von großen Vergehungen gegen die Menschheit. Auch sie mischen sich gar oft unberufen in den friedlichen Kreis der Familien und säen Zwietracht und Mißtrauen, auch in ihrem Gefolge schreitet gar oft die Heuchelei, der Aberglaube und die Verdummung. Wie oft wird auch bei ihnen die Ueberzeugung einer guten Pfründe geopfert, wie oft ihr so wichtiges Amt als Mittel zum Zweck(als Mit— tel zu einem gemüthlich christlich germanischen Familienleben) betrachtet. Wie oft ertheilen sie der büßenden Gemeinde mit ihrer Rechten die Absolution für ihre Sünden, während ihre Linke den bier und dort noch üblichen„Beichtkreuzer“ — das Geld für den mündlichen Ablaß— empfängt. Doch eine Betrachtung der Lehrweise ist nicht der Zweck dieser Zeilen, sondern eine Darstellung der Form, in welcher die Religion, in welcher vor allem der Protestantis— mus, in der Kirche für die Zukunft auftreten soll.— Kirche und Staat hielten die Gewaltigen bisher für identisch, und dies in der Absicht nicht nur über Personen und Eigenthum zu herrschen, sondern auch ihre Gewalt über die Gewissen der treuen Unterthanen auszudehnen. Wer Gott nach preus— sischer Hofansicht, in preußischer Livrée anbetete, dem stand in dem Lande der Borussen eine glanzvolle Carriere bevor, der konnte sein frommes sehnendes Auge zu der reichsten Pfründe voll Hoffnung emporrichten. Wer dagegen seiner Ueberzeugung folgte und diese offen aussprach, den traf Bann und seine ihm anhängende Gemeinde Interdikt— man stieß ihn aus der Staatskirche, leitete Untersuchungen gegen ihn ein, versagte ihm die gemeinschaftliche Erbauung u. s. w. Ja in Kurhessen ging man sogar so weit, daß man solchen auf dem Friedhofe— wie weiland den Selbst— mördern— ein eigenes abgesondertes Plätzchen für ihr Grab anwies.— Leider aber gehörte die Charakterlosigkeit noch vor wenigen Tagen im deutschen Vaterlande zu einer Haupttugend der treuen Unterthanen, sonst hätten sich wohl ob solcher Schmach Tausende erhoben und ihren Fürsten— oder besser ihren Ministern— gezeigt, daß ihr Unterthanen— verstand nicht so beschränkter Natur sei, sondern daß sie wohl einsehen zu welchen Resultaten solche Corruption fübren müsse. Ist es z. B. doch faclisch, daß in Preußen der größere Theil der Geistlichkeit mit Uhlich wenigstens im Prinzip einverstanden ist, und dennoch wagte keiner einen Protest gegen solches Verfahren einzulegen.— Jetzt hat man gut sprechen— wird man mir zurufen— aber es war in damaliger Zeit gerade so gut sprechen, nur konnte es nicht so gut von Einzelnen geschehen. Hätte ein großer Theil, hätte die Masse des deutschen Volkes vor Jahren mehr Gesinnung gehabt, wahrlich unsere Zustände wären nicht so auf die Spitze getrieben worden, als sie es jetzt leider sind. Es wäre für unser Vaterland vielleicht besser gewesen: kein Bürgerblut wäre dann in den Straßen Berlins und Wiens geflossen, Thron und Hütten ständen
fest und gesichert, und der deutsche Name wäre bei allen Nationen geachtet und geehrt.—
Das Jahr 1848 bildet einen Wendepunkt in der Ge— schichte der Völker. Staat, Kirche und Familie wer— den gleichmäßig von der Neugestaltung ergriffen werden.— Was nun besonders die Kirche betrifft, so muß diese auf— hören Staatskirche zu sein, muß aufhören in unsern 30 Vaterländern in eben so viel Hofkirchelchen zu zerfallen, die Patronatskirchelchen gar nicht zu rechnen. Die Kirche sei in Zukunft weder die Magd noch die Herrin des Staa— tes, sondern stehe mit eigner selbstständiger Kraft inmitten der Staaten. Die Geistlichen seien nicht Diener des Staates, sondern unabhängige Pfleger des geistigen Lebens der Menschheit. Als Bürger stehen sie unter dem Gesetz, als Geistliche sei nur die öffentliche Meinung ihre Richterin. Das Organ der öffentlichen Meinung sei die Synode, deren Mitglieder aus Geistlichen und Laien zu— sammengesetzt seien. Wenigstens zwei Drittheile derselben bestehen aus Laien, ein Drittheil aus Geistlichen. Von ihnen gehen in größeren Zwischenräumen Landessynoden, in kleineren Provinzialsynoden aus. Alle Fragen auf dem Gebiete der kirchlichen Lehre, wie der kirchlichen Ver— waltung können hier zur Sprache gebracht werden, ohne daß damit die Beantwortung der ersteren als Norm für die Geistlichen gelten kann.— Eine von der ganzen Synode gewählte Commission stehe an der Spitze der Kirchenleitung. Die Wahl ihrer Mitglieder sei nicht lebenslänglich, sondern wiederhole sich in festgesetzten Zwischenräumen. Sie habe eine entscheidende Stimme bei Besetzung der theologischen Landesprofessuren; sie sei die Behörde zur Prüfung angehender Geistlichen; sie sei das richterliche Tribunal in Anklagen gegen Geistliche(in wel— chem Falle aber immer die letzte Instanz die ganze Synode bleibt); sie habe in streitigen Fällen eine entscheidende Stimme bei Besetzung von Pfarreien ꝛc.
An der Spitze jeder kirchlichen Gemeinde stehe ein durch freie Wahl der Gemeinden hervorgegangenes Pres— byterium, das in Gemeinschaft mit den Geistlichen die kirchlichen Angelegenheiten seiner Gemeinde unabhängig von jedem weltlichen Richter ordnet. Der Gemeinde stehe vor Allem auch die Wahl ihres Geistlichen zu. Jeder eraminirte Geistliche sei wählbar.— Hierdurch wird be— sonders erreicht, daß sich nur solche dem schönen Amte eines Geistlichen widmen, die innerer Beruf und Fähigkeit dazu treibt. Die Mutter wird dann nicht zum Vater sagen: unser Fritz soll Pfarrer werden, denn da bekommt er am ersten ein schönes friedliches Amt, sondern die erste Frage wird hierbei sein: fühlt unser Fritz Beruf zu einem solchen Amte und hat er die Fähigkeit einer Gemeinde vorzustehen d. h. eine Gemeinde glücklich zu machen. Wird diese Frage nicht erst erhoben, wehe dann der Mutter ihrem Fritz, denn seine Candidatur könnte leicht in die Liste der Unsterblichen eingetragen werden. Man schütze nicht die Unselbstständig— keit der Gemeinde oder die Wahl nach Gunst oder Be. stechung vor. Selbst angenommen, daß mit solchen Uebeln einzelne Gemeinden behaftet wären, so riskirt dabei die


