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Carl Goerdeler und die Deutsche Widerstandsbewegung : mit einem Brief Goerdelers in Faksimile / Gerhard Ritter
Entstehung
Seite
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Bürgermeister und Kommunalpolitiker 43

wahre Volksgemeinschaft« von der»Zelle« der Gemeinde her geschaffen werden. Aber Goerdelers Urteil erklärt sich wohl so, daß er auf das Zustandekommen dieses Gesetzes sehr große Hofl- nungen gesetzt hatte und daß er von diesen Hoffnungen auch dann nicht lassen wollte, als schließlich eine Enttäuschung daraus geworden war. Trotz aller Korruption des ursprünglichen Ent- wurfes durch nationalsozialistische Einflüsse war doch eine große Fülle wohldurchdachter und zweckmäßiger Einzelbestimmungen erhalten geblieben, im ersten, allgemeinen Teil auch gewisse Grundsätze, die altdeutscher Tradition entsprangen. Hier wurden die Gemeinden nicht als Staatsanstalten bezeichnet, sondern als »öffentliche Gebietskörperschaften«, Rechtspersönlichkeiten aus eigener geschichtlicher Wurzel. Besonders wichtig waren Goer- deler die Abschnitte über Finanzen und Wirtschaft, deren Kom- mentierung in seinen Aufsätzen wir schon kennen. In ihnen er- blickte er geradezu ein»Grundgesetz der öffentlichen Wirtschaft überhaupt«2® und versuchte, gestützt auf diese Bestimmung, seine eigene Kritik an der Wirtschafts- und Finanzpolitik des Hitler- Regiments als gesetzlich wohlbegründet zu erweisen wobei er sich darauf berufen konnte, daß Hitler persönlich in den Prolog des Gesetzes einen Satz eingefügt hatte:??»Die deutsche Ge- meindeordnung ist ein Grundgesetz des nationalsozialistischen Staates. Auf dem von ihr bereiteten Boden wird sich der Neubau des Reiches vollenden.« Überhaupt bietet die Entstehungsge- schichte dieser Ordnung des Merkwürdigen genug.

Wie Goerdeler erzählt, hatte er sich vor allem deshalb um die neue Gemeindeordnung bemüht,»um möglichst schnell die re- aktionäre von Popitz für Preußen abzulösen«.(Gemeint ist offen- bar das preußische, auf Göring bzw. Grauert zurückgehende Ge- meindegesetz vom 15. 12. 1933.)»Reaktionär« fand er daran die viel zu weit getriebene Staatsaufsicht über die Gemeinden und die allzu starke Beschränkung der Bürgerschaft bei der gemeind- lichen Willensbildung.?° Daß gerade an diesen beiden Punkten das neue Gesetz in denselben, ja noch ärgeren Fehler verfallen würde, war nicht sogleich vorauszuschen. Jeserichs erster Ent- wurf hatte ihn zu vermeiden versucht. Und Hitler zeigte sich in erstaunlichem Maße zugänglich für die Vorschläge unseres Re- formers. Dieser nahm Anstoß vor allem an zwei Punkten, die die Nationalsozialisten in den Entwurf hineingebracht hatten: an der

. Ernennung der Ratsherren und Gemeindeverordneten durch die

‚Partei(statt des von ihm selbst vorgeschlagenen einfachen Wahl- ‚verfahrens) und an der allzu eng gefaßten Staatsaufsicht.®! Er er-

j||-... "zählt nun in seinen Niederschriften von 1944, Anfang Januar