ung
cchs- sem dent FraU- dial- sol- Un- aläre 1ng5-
ren.
t mit offte, , wat ders irks- erien ‚ins chaft aupt- ‚isen- preu-
minl-|| ‚chalt
Preu-
ange atlich
reitel,|
mmel|
n dei Viehr- ‚wol keiten hnet‘ ward n, wie spbüf tung
sche! IF
zinze
indie‘ I
be
Bürgermeister und Kommunalpolitiker 41
handelt und der Persönlichkeit Luthers mehrfach seinen Respekt bezeugt als dem»besten Reichskanzler der Nachkriegszeit«. Aber seine Vorschläge betrachtete er mit Kritik: er fürchtete als Folge eine Vertiefung der Mainlinie, eine zu starke Auflockerung Preußens, das doch den agrarischen Osten mit dem industriellen Westen verbinden sollte. Entweder, meinte er, müsse man weiter- gehen und auch die süddeutschen Länder zu bloßen Reichspro- Vinzen machen oder man müsse auch Preußen seine Staatlichkeit mitsamt seinem Landtag belassen. Nicht dieser sei gefährlich, wohl aber das System der parlamentarischen Regierungsbildung, das er durch seine(uns schon bekannte) mehr präsidiale Regie- rungsform zu ersetzen wünschte.?°
So sieht man immer wieder die kommunalpolitischen Be- strebungen unversehens ins Staatspolitische übergehen. Das war auch auf den Tagungen der sogenannten kommunalen Spitzen- verbände23 nicht anders, die in den Spätjahren der Weimarer Republik sich mehr und mehr zu bedeutsamen politischen Macht- faktoren und Organen der öffentlichen Meinungsbildung ent- wickelten. Sie beruhten auf freiwilligem Zusammenschluß ihrer Glieder, erreichten aber, daß praktisch die meisten Gemeinden und höheren Kommunalverbände sich ihnen anschlossen. Die eifrigsten Unitarier unter ihren Vorstandsmitgliedern, wie Loh- meyer und Mulert, drängten auf unmittelbare Vertretung der Städte in den obersten Reichsorganen, dem Reichstag, Reichsrat, Reichswirtschaftsrat, Reichsministerium des Innern; das Reich, war ihre Theorie, das den Kommunen so hohe Lasten auflegt, muß ihnen auch eine unmittelbare Vertretung gewähren. Es ist ganz unwahrscheinlich, daß der konservativ gesinnte Goerdeler so weit gegangen ist, die Länder als staatliche Mittelinstanz ein- fach ausschalten zu wollen zugunsten einer Reichsbürokratie, die sich zu einem» Wasserkopf« hätte auswachsen müssen. Unmittel- bare Äußerungen darüber liegen mir nicht vor.2* Wohl aber war er mitbeteiligt an anderen Reformplänen der Städtetage: an der Vereinheitlichung des deutschen Städteverfassungsrechtes und am Zusammenschluß aller kommunalen Spitzenverbände. Frei- lich wird es ihm dabei weniger auf Uniformierung der kommuna- len Verfassungen?® als auf die organisatorische und gesetzliche Sicherung kommunaler Freiheit und Selbstverwaltung angekom- men sein. Dafür fühlte er sich doppelt mitverantwortlich, seit er (als Leipziger Oberbürgermeister) in den Vorstand des Deutschen Städtetages eingetreten war.
Die Vereinigung aller Spitzenverbände war theoretisch schon ‚vor dem Umsturz von 1933 vorbereitet; der Berliner Kommunal-


