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Bürgermeister und Kommunalpolitiker 39
der neuen Reichsverwaltung mit fortdauernder Selbstherrlichkeit der alten Länderverwaltungen, insbesondere Preußens und Bay- erns, war: eine behördliche Überorganisation, insbesondere der staatlichen Mittelinstanzen, die ebenso kostspielig wie irrational erschien— das alles verschleiert durch eine vielfach unübersicht- liche, veraltete Gebietsgliederung und Zuständigkeitsverteilung der Behörden. Statt dessen forderte er- als radikaler, demokrati- scher Unitarier- durchgreifenden Neubau, einheitlich für das ganze Reichsgebiet: als unterste Instanz dieStadt-undLandkreise, als mittlere die bisherigen Länder, neu geordnet zu 13(oder lieber noch: 9) Reichsprovinzen von annähernd gleicher Bevölkerungs- zahl, als oberste das Reich, das seinen bundesstaatlichen Charakter nunmehr völlig abstreifen sollte. Die Einzelheiten dieses Planes (der hier nicht näher zu entwickeln ist) erinnern in so vielen Zü- gen an spätere Reformschriften Goerdelers, daß an einem geisti- gen Zusammenhang nicht gezweifelt werden kann. Gemeinsam war beiden zunächst die Kritik an Erzbergers Finanzreform, die Forderung nach steuerlicher Selbständigkeit der Gemeinden und neuer Verteilung der verschiedenen Steuerarten auf Reich, Län- der und Kommunalverwaltungen. Das war ein Programmpunkt wohl aller kommunalpolitischen Reformer. Aber selbst die radi- kalste der Forderungen Lohmeyers: die Länderparlamente in bloße Provinziallandtage, die Länder in bloße»Reichsgaue« um- zuwandeln, kehrt bei Goerdeler mehrfach wieder; er möchte ihre Verhandlungen entpolitisieren und schlägt vor, mitihnen ähnlich zu verfahren wie mitden Stadtparlamenten: nur seltene Tagungen des Plenums, Erledigung der meisten Geschäfte in einem Haupt- ausschuß der Versammlung.!® Eine solche Entpolitisierung setzte nun freilich auch eine Entmachtung der Parteien voraus; Lohmeyer wollte zu diesem Zweck alle Reichstagsabgeordneten zuerst durch die Schulung der Selbstverwaltung laufen lassen: in Gemeinde-, Kreis- und Provinzialkörperschaften- ein Gedanke, der noch in den letzten Denkschriften Goerdelers(wenn auch in abgeänderter Form) wiederkehrt. Beide Männer waren aus prak- tischer Erfahrung vonSorge erfüllt vor dem verantwortungslosen Radikalismus und der Popularitätssucht demokratisch gewählter Volksvertreter, besonders in Finanzfragen. Beide sannen auf Ab- hilfe ohne reaktionäre Beschränkung des Wahlrechts. Sie ver- langten ein Vetorecht der Exekutive(in allen Instanzen) gegen verfehlte Finanzbeschlüsse der Kammern nach angelsächsischem Muster, insbesondere gegen Ausgaben ohne Deckung, weiter:
Heraufsetzung des Wahlalters auf 24 Jahre!® und Ersatz der (Proporz) durch den englischen Wahlmodus der


