38 Zweites Kapitel
seiner Berufsgenossen. Allgemein war die Enttäuschung darüber, daß die Weimarer Republik, entgegen den Versprechungen ihrer Verfassung, diese Freiheit nicht gefördert, sondern in praxi stark verminderthatte. Hugo Preuß, der Urheber desVerfassungswerks, hat diese Enttäuschung selbst geteilt. Schuld daran war vor allem (wie auch Goerdeler feststellte) die streng unitarische Finanz- reform Erzbergers, die mit der Schaffung eigener Steuerbehörden des Reichs bis zur Lokalinstanz hinunter und mit der Entziehung der Einkommensteuer die Kommunen als Träger eigener Steuer- hoheit ausgeschaltet und sie mit Hilfe des sogenannten Reichs- finanzausgleichs zu Kostgängern des Reichs gemacht hatte. Dazu kam die Zentralisation der Sozialfürsorge, des Wohnungs- und Arbeitsnachweises und anderer ehemals kommunaler Verwal- tungszweige. Schwere Soziallasten wurden den Gemeinden von Reichs wegen aufgebürdet ohne entsprechende Verstärkung eigener Einnahmequellen. Aber auch die Länder, ihrer ehemaligen Machtstellung im Bundesrat beraubt, suchten sich vielfach schad- los zu halten durch eine verschärfte Zentralisierung ihrer inneren Verwaltung, besonders im Schulwesen und der Polizei, so daß der Kampf um die Zuständigkeit zwischen Reich und Ländern, wie sich der Präsident des Deutschen Städtetages, Dr. Mulert, aus- drückte,!5 auf dem Rücken der Kommunen ausgefochten wurde. Man hat berechnet, daß 1929 durchschnittlich nur noch 3% der Gemeindeausgaben freigestellt, 97%, durch staatliche Pflichtauf- gaben festgelegt waren!®— das lähmte notwendig die Verant- wortungsfreudigkeit der kommunalen Organe. Die ungeheure Last der Arbeitslosenfürsorge seit 1930 hat schließlich die Finan- zen vieler Gemeinden ganz erdrückt, besonders da, wo vorher mit ausländischen Anleihen leichtsinnig gewirtschaftet worden war. Wo sie zusammenbrachen, wurde ein Staatskommissar eingesetzt - ein Schicksal, das allein in Preußen 600 Gemeinden erfuhren. Aus der Opposition gegen diese Zustände ist in der Weimarer Republik eine Reformbewegung deutscher Kommunalpolitiker erwachsen, die sich von Anfang an nicht auf die besonderen An- liegen der Gemeinden beschränkte, sondern sogleich aufs Ganze ging: auf die gesamte Verwaltungsstruktur des neuen Staates. Denn nur im Rahmen einer allgemeinen Reichs- und Länder- reform konnten die besonderen Nöte der Gemeindeverwaltungen wirklich durchgreifend behoben werden.»Zentralismus oder
Selbstverwaltung« lautete der Titel einer Reformschrift, die der'
Königsberger Kollege Goerdelers, Oberbürgermeister Loh- meyer, 1928 veröffentlichte.17 Sielegte sorgsam dar, was die Folge des ungeklärten Nebeneinanders von zentralistischen Tendenzen
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