36 Zweites Kapitel hat. Theoretisch ist eine Etataufstellung mit Ausgleich der Bilanz|) lichen auch für längere Zeiträume als für ein Jahr möglich; praktisch ist| der Se indessen das Jahr als der natürliche Zyklus alles Lebens zu be- genw trachten, und wer öffentliche Gelder verwaltet, hat vor allem für Staat Sicherheit zu sorgen, wie sie schließlich doch nur ein ausgegliche-| kraftt ner Jahresetat verbürgt.(Das würde Goerdeler wohl auch heute|| trauen wieder gegen neuere finanzpolitische Theorien einwenden.)| hörtz Schließlich darf die Steuerkraft der Bürger nicht über ein be-\ sichir stimmtes Maß hinaus beansprucht werden: ihre dauernde Lei-| halten stungsfähigkeit darf darunter nicht leiden. milien Goetdeler hat die hier aufgestellten Grundsätze der Organisa-| utteile tion kommunaler Wirtschaftsbetriebe als Ergebnis der neueren| watir Erfahrungen deutscher Städte und vieler kommunalpolitischer\ nicht: Debatten seit dem ersten Weltkrieg betrachtet. Er war aber stolz| witd) darauf, zu ihrer Klärung wesentlich beigetragen zu haben. Daß es ihm gelungen war, als Leipziger Oberbürgermeister die städti-| ktatie schen Regiebetriebe, seinen Prinzipien entsprechend, gegen wid-| nativ rige Strömungen des Stadtparlaments zu erhalten, erschien ihm War,| (in einer für sein ganzes politisches Denken bezeichnenden Wen-| t«,so dung) als Beweis dafür,»daß selbst in bewegten Zeiten eine mit traue: dem Willen zum Guten vorgetragene vernünftige Erkenntnis freilie schließlich sich durchsetzt«.!! wenn Fine wichtige Rolle spielte in diesen Erörterungen die Frage Geda nach den Grenzen des staatlichen Aufsichts- und Einspruchs- ichy rechts gegenüber den Gemeinden. Im Gegensatz zur Durch- ter Z, schnittsmeinung der konservativen Partei vertrat Goerdeler mit die] Entschiedenheit den Grundsatz möglichst großer Freiheitder brauc kommunalen Selbstverwaltung. Die staatliche Aufsicht, meint er, pe; solle sich nur auf die Gesetzlichkeit, nicht aber auf die Zweck- Sich mäßigkeit der städtischen Verwaltung erstrecken; denn diese Defre könne von den unmittelbar Beteiligten viel besser als von einem hört Ministerialbeamten beurteilt werden. Übrigens könne und solle Voru der Staat eine Gemeinde so wenig wie einen einzelnen hindern, der Dummheiten zu machen, auch nicht in der Vermögensverwal- Schaf tung; denn nur da wird wirklich verantwortlich gehandelt, wo bare, jeder sein eigenes Risiko trägt und es ihm nicht von anderen abge- Schal nommen wird.!? i erha Mit Recht hat sich Goerdeler für solche Grundsätze auf den und Freiherrn vom Stein berufen. Die Wirkung freier selbstverant- Kam wortlicher Initiative als obersten Grundsatzes aller Wirtschafts- Ohne politik und Verwaltungsorganisation; die Überzeugung, daß miß wahre Gemeinschaft nur von freien, selbstverantwortlichen Per- Ü sönlichkeiten gebildet werden kann, nicht aber durch obrigkeit-|
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Carl Goerdeler und die Deutsche Widerstandsbewegung : mit einem Brief Goerdelers in Faksimile / Gerhard Ritter
Seite
36
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