Zuſammen⸗ ſtellung des Wichtigſten bei der empiriſchen
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welche den wiſſenſchaftlichen Fleiſchbeſchauern in Städten zuſtehen, und in den vorangehenden§§. vorgetragen worden, nur mit dem Vorbe⸗ halte: daß in ſchwierigen und daher zweifelhaf⸗ ten Fällen, wo ihre empiriſche Kenntniß nicht aus⸗ reicht, dieſelben die Entſcheidung einem thier⸗ ärzlichen Fleiſchbeſchauer anheim zu ſtellen, und daher die Herbeirufung eines ſolchen, durch Ver⸗ mittlung der von dem Falle in Kenntniß geſetz⸗ ten Polizeibehörde, zu veranlaſſen, gehalten ſeyn müßen.
Viertes Kapitel. Von den beſondern Vorſchriften für empi⸗ riſche Fleiſchbeſchauer. §. 99.
Alles was im Vorhergehenden als erfahrungs⸗ gemäße Anleitung für thierärztliche Fleiſchbeſchauer angegeben worden, iſt auch für empiriſche gültig,
Fleiſchbeſchau. es müßte daher, wollte man für dieſe eine beſon⸗
dere Anweiſung geben, alles früher Geſagte wie⸗ derholt werden; ſonach wird hierauf ausdrücklich verwieſen, und ſolches dem Gedächtniß einzuprä⸗ gen empfohlen. Damit indeſſen demſelben die Ueberſicht aller Hauptpunkte, worauf zu achten iſt, erleichtert werde, ſollen letztere nachſtehend nochmals kurz aufgezählt werden.


