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Anleitung zur Fleischbeschau : nach den Erfahrungen des Distrikts-Thierarztes Anton Obermayer in Kaiserslautern, für Physiker, Polizeibeamte, Thierärzte und Fleischbeschauer / bearbeitet von Dr. C. Meuth, königl. Bayer. Kantonsphysicus in Zweibrücken
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Vieh geſchlachtet, das Fleiſch ungewöhnlich lang, oft bis zur bereits anfangenden Fäulniß aufbehal⸗ ten, und dann doch noch zum gewöhnlichen Preiße verkauft wird.

§. 93. In der Regel wird außerdem noch den Schläch⸗

Fahrläßigkeit er Ortsvor⸗

tern und beſonders den Fleiſchhauſirern und ſtände hinſicht⸗

Fleiſchjuden der Betrug gar ſehr durch eine

weniger ſtrenge, meiſtens läßige, oft ganz feh⸗ lende Polizeiauſſicht von Seiten der Vor⸗ ſtände in Landgemeinden, erleichtert, und es wäre daher in dieſer Hinſicht höchſt nothwendig, daß dieſelben mehr als gewöhnlich von ihren Pflichten durchdrungen wären, und die obern Verwaltungs⸗ behörden gerade auf dem Lande, die einſchlägigen Verordnungen auf's ſtrengſte in Ausführung zu bringen, ſich angelegen ſeyn ließen.

Zweites Kapitel.

Von der Wahl der Perſonen, welchen die Fleiſchbeſchau auf dem Lande zu übertragen. §. 94.

Dieſe Wahl iſt ſehr wichtig, und ſollte ſtets nur von den betreffenden Gemeinderäthen in Ver⸗ eine mit dem Vorſtande, nicht aber von dieſem allein ausgehen. Schlächter dürften jedoch dabei keine Stimme haben, noch weniger ſelbſt als

lich der

Fleiſchbe⸗ ſchau.

Wichtigkeit

dieſer Wahl.