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Anleitung zur Fleischbeschau : nach den Erfahrungen des Distrikts-Thierarztes Anton Obermayer in Kaiserslautern, für Physiker, Polizeibeamte, Thierärzte und Fleischbeschauer / bearbeitet von Dr. C. Meuth, königl. Bayer. Kantonsphysicus in Zweibrücken
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oder eckelhaften Fleiſches zu bewahren, und Sorge zu tragen, daß ganz gutes nur füreinen ſeinem Wertheentſprechen⸗ den Preiß, geringeres aber für eine geringere Taxe, zum Verkaufe ausge⸗ boten werde.

§. 92.

Nothwendig⸗ Daß eine polizeiliche Aufſicht auf den Fleiſch⸗ keit derſelben verkauf in kleinen Orten und in jedem Dorfe, wo

auf dem Laͤnde. nur irgend ein Schlächter oder Fleiſchverkäufer

ſich aufhält, eben ſo nothwendig ſey, als in grö ßeren Städten, geht ſchon im Allgemeinen aus der uneingeſchränkten Pflicht des Staates hervor, für den Städter ſowohl als für den Landmann die gleiche geſundheitspolizeiliche Sorgfalt zu hegen, und ohne Bevorrechtung des einen oder andern, den Vortheil Beider im Auge zu behalten. Es ſcheint jedoch die Fleiſchbeſchau in kleineren Staͤd⸗ ten und Dörfern ſelbſt noch nothwendiger zu ſeyn, als in größeren Städten, da in jenen ſo wohl wegen des geringeren Abſatzes, als auch we⸗ gen der minderen Vermöglichkeit der Schlächter und der damit gewöhnlich im umgekehrten Ver⸗

hältniſſe ſtehenden Gewinnſucht derſelben, die

Verſuchung zu gelegentlichem Betruge näher liegt und auch meiſt leichter ausgeführt wird; wie denn auch die Erfahrung lehrt, daß gerade in kleineren Orten und auf dem Lande das meiſte fehlerhafte