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Anleitung zur Fleischbeschau : nach den Erfahrungen des Distrikts-Thierarztes Anton Obermayer in Kaiserslautern, für Physiker, Polizeibeamte, Thierärzte und Fleischbeschauer / bearbeitet von Dr. C. Meuth, königl. Bayer. Kantonsphysicus in Zweibrücken
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ohne das geſchlachtete Thier vorher bei Leben

unterſucht und ſich von deſſen Geſundheits- und Fettzuſtand uͤberzeugt zu haben. Er muß ers ſich zur ſtrengſten Pflicht machen, alle ſeine Obliegen heiten auf's puͤnktlichſte zu erfuͤllen, ſich nicht,

wie nicht ſelten geſchieht, mit Leckerbiſſen und fetten

Braten zum Vortheil der Schlaͤchter ſtimmen laſ⸗

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ſen, ſondern dadurch, daß er ſtrenge ſeinem Dienſt

lebt, das Vertrauen ſeiner Oberen und des Publi⸗ kums zu verdienen und zu erhalten ſuchen, und er wird dann alle Unannehmlichkeiten, welche bei

pflichtgemaͤßer Aufſicht auf die Schlaͤchter, ihm

Gattungen der Schlacht thiere und davon abhän⸗ gige Güte des Fleiſches.

wiederfahren koͤnnen und werden, mit dem lohnen⸗ den Bewußtſeyn eines redlichen Handelns ertra⸗ gen koͤnnen!

Zweites Kapitel.

Von der Qualificirung der Schlachtthiere

und ihres Fleiſches.

§. 7. Die insgemein zur Schlachtung kommenden Thiergattungen ſind: 1) Rindvieh, als: Farren, Ochſen, Stiere, Kuͤhe Rinder, Reiblinge, Kaͤlber; 2) Schaafe, als: Haͤmmel, Mutterſchaafe, Boͤ cke, Laͤmmer; 3) Schweine, als: Eber, Loßen, Eberborgen, Loßenborgen, Spanferkel; 4) Ziegen, als: Boͤcke, Geißen, Zickel.

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