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Anleitung zur Fleischbeschau : nach den Erfahrungen des Distrikts-Thierarztes Anton Obermayer in Kaiserslautern, für Physiker, Polizeibeamte, Thierärzte und Fleischbeschauer / bearbeitet von Dr. C. Meuth, königl. Bayer. Kantonsphysicus in Zweibrücken
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abzuhandeln ch bedingt, i undes Yieh aift ft werden; 1 nftigen 1 in zuſteht, al unne, zur Ver

e nahe Erſter Theil. icht ganz und Wiſſenſchaftliche oder thierärzliche zvicht vollkom⸗ Fleiſchbe ſch au theil Nar Ver b auſchlachten, n gtlicher Erlau Erſter Abſchnitt. Fleiſchbeſchau bei der Schlachtung für den i gleiche k werr 2 öffentlichen Verkauf. thzat, ur Von den hierzu erforderlichen Anordnungen. 4 dies A Jleiſhtet§ 4.

oͤf Die wiſſenſchaftliche oder thieraͤrzliche Fleiſchbe⸗ . f des Flaſt ſchau kann nur in groͤßeren Staͤdten, und eigent⸗ ig verdient n lich nur in ſolchen Orten eingefuͤhrt werden, wo In das Shli vom Staate angeſtellte Thieraͤrzte ſowohl die ge⸗ Z)enn auch, 1 richtlich⸗ als polizeilich⸗thieraͤrztlichen Geſchaͤfte zu on Regeln beſorgen haben, zu welchen letzteren denn auch die gendung kom Fleiſchbeſchau, als einer der wichtigſten Theile der⸗ delt wird.- ſelben, gehoͤrt. Ein ſolcher als Fleiſchbeſchauer angeſtellter Thierarzt bildet dann, zunaͤchſt mit der

Behörde, welcher die Fleiſchbeſchan zukömmt.