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Anleitung zur Fleischbeschau : nach den Erfahrungen des Distrikts-Thierarztes Anton Obermayer in Kaiserslautern, für Physiker, Polizeibeamte, Thierärzte und Fleischbeschauer / bearbeitet von Dr. C. Meuth, königl. Bayer. Kantonsphysicus in Zweibrücken
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dieſer Beziehung noch einige Vorſchriften, die aber hauptſaͤchlich nur den Genuß des Ochſenfleiſches betrafen. Erſt der neueren Zeit war es vorbehal⸗ ten, die Wichtigkeit deſſelben, und zwar als eines Zweiges der Medicinalgeſetzgebung anzu⸗ erkennen. So wie letztere ſich mehr ausbildete, wurden auch deren dringende Vorſchriften und Vorſchlaͤge in Betreff des Fleiſchverkaufs, hier und da von den Regierungen, auf eine mehr oder min⸗ der zweckmaͤßige Weiſe, in Ausfuͤhrung gebracht. Wenn nun aber auch ſolche genaue Vorſchrif⸗ ten hinſichtlich des Genuſſes mancher Thiergat⸗ tungen, wie ſie fuͤr die Bewohner obgenannter Län⸗ der heilſam ſeyn mochten, fuͤr uns, die wir in einem gemaͤßigteren Himmelsſtriche wohnen, und weniger von gewiſſen Volkskrankheiten zu befuͤrchten haben, die in einem heißern Klima haͤufiger ſind, und viel⸗ leicht mit dem Genuſſe irgend einer Fleiſchgattung zugeſchrieben werden koͤnnten, nicht mehr ohne Einſchraͤnkung anwendbar ſind, ſo erſehen wir doch hieraus, daß auch die fruͤhern Geſetzgeber ſchon die Nothwendigkeit einer genauen Aufſicht auf dieſen wichtigen Zweig der oͤffentlichen Ge⸗ ſundheitsflege bei ihren Voͤlkern einſahen, vund finden, wie Franck mit Recht ſagt, uͤberall »Spuren einer uns beſchaͤmenden Fuͤrſorge in »Ruͤckſicht auf die geſunde Ernaͤhrung der »Buͤrger, und auch noch Vieles, was in wohl po⸗ plizirten Staͤdten und Staaten entweder eingefuͤhrt