Teil eines Werkes 
Band 2, Zweiter Theil (1886)
Entstehung
Seite
35
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Anlage II.

Gemeinde Unter⸗Schönmattenwag.

Beſitzſtand, Natural⸗ und Geld⸗Rechnung und Rentabilitäts⸗Berechnung

eines

Taglöhnergütchens mit Waldbeſitz von 6,1 Hectar.

Der Beſitzer iſt verheirathet, 56 Jahre alt, die Frau iſt 55 Jahre alt; beide Gatten ſind körperlich rüſtig und arbeitstüchtig. Sie beſitzen 1 Sohn von 21 Jah⸗ ren, 1 Mädchen von 16 Jahren und ein ſolches von 12 Jahren. Dieſe 3 Kinder ſind noch im Elternhauſe und in der elterlichen Wirthſchaft thätig. Ein zweiter Sohn von 18 Jahren hat das Bäckereihandwerk erlernt und iſt zur Zeit in der Fremde. In den Jahren, in welchen der Beſitzer in ſeinem eigenen Walde keine Eichenlohrinden zu ernten hat, übernimmt derſelbe mit ſeinem Sohne und ſeiner älteren Tochter dieſe Erntearbeiten bei anderen Waldbeſitzern und zwar in der Regel im Akkord. Zur Zeit der Getreideernte geht ſeit einigen Jahren der älteſte Sohn auf 10 14 Tage zur Uebernahme der Erntearbeiten nach der Rheinebene und nach Rheinheſſen, in Winterszeit werden Beſen aus Birkenreiſig angefertigt. Mit Ueber⸗ nahme der Erntearbeiten einer Lohhecke iſt gegen Entrichtung einer Pacht von Mk. 10 bis Mk. 12 in der Regel verbunden das Recht zum Anbau von Korn auf dem betreffenden Waldboden, ſo zwar, daß der Beſitzer des in Rede ſtehenden Taglöhner⸗ gütchens noch regelmäßig jährlich ca. zwei Morgen Korn auf Waldboden, ſog. Rod⸗ landkorn oder Röderkorn anbaut. Es geſchieht dieſes in erſter Linie des Stroh⸗ bedürfniſſes für Futterzwecke wegen. Außerdem geht der Sohn noch ab und zu in Taglohnarbeit.

Der Grundbeſitz iſt mit einer Hypothekſchuld von Mk. 1539 belaſtet, wovon jährlich à 5 pCt. Mk. 76,95 Zinſen zu zahlen ſind.