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Der Werth der Koſt iſt für den Knecht zu veranſchlagen auf 150 Mk., für die Magd auf 110 Mk.
Es gibt nur wenige Beſitzer in Unter⸗Schönmattenwag, welche ſich Geſinde halten. Die Mehrzahl derjenigen, welche ab und zu fremder Arbeitskräfte bedürfen, hilft ſich mit Taglohnarbeitern. Den Taglöhnern wird gewöhnlich die Koſt gegeben, da dieſelben ohne Koſt nur ſchwer zu haben ſind.
Die ortsanſäſſige Bevölkerung findet bei den landwirthſchaftlichen Arbeiten nur zum kleineren Theile auskömmliche Beſchäftigung.
Die Zahl der Haushaltungen, welche überhaupt keinen oder keinen nennens⸗ werthen Grundbeſitz haben, beträgt 62; die Zahl derjenigen Haushaltungen, welche Grundbeſitz haben, aber darauf für ſich und ihre Familie eine auskömmliche Beſchäf⸗ tigung nicht finden und deßhalb auf Nebenverdienſte im Taglohn oder irgend einem Gewerbe angewieſen ſind, beträgt 167, zuſammen gibt es alſo in der Gemeinde 229 Haushaltungen(95 pCt. der vorhandenen Haushaltungen), welche auf Nebenverdienſt beziehungsweiſe ausſchließlich auf den Verdienſt ihrer Händearbeit angewieſen ſind.
b. Für einen großen Theil dieſer überſchüſſigen Arbeitskräfte, insbeſondere für diejenigen, welche neben der Arbeit in der eigenen Wirthſchaft auf Nebenverdienſte im 135 Taglohn angewieſen ſind, bietet der in der Gemarkung gelegene umfängliche Wald⸗ beſitz, insbeſondere der Eichenſchälwald, mancherlei Verdienſtgelegenheit.
Die Arbeiten in den Nadelholz⸗ und Eichenniederwaldungen finden während der Wintermonate ſtatt, diejenigen in den Schälwaldungen in den Sommermonaten. Die Rindenernte beginnt im Monat Mai und währt einige Wochen. Nach der Ernte wird das auf dem Boden liegende, übrig gebliebene Reißholz verbrannt— der be⸗ treffende Schlag wird, wie der techniſche Ausdruck lautet, über Land gebrannt. Der Waldboden wird dann behackt, die aufgehackte Erde mit angebranntem Strauchwerk ꝛc. zu kleinen Haufen aufgeſetzt und dieſe nochmals durchgebrannt oder, wie man ſagt, geſchmodet, die zurückbleibenden Aſchenhäufchen werden dann über den Boden, der auch von Steinen gereinigt wird(dieſelben werden an die Grenze verbracht oder zu Stein⸗ roſſeln zuſammengetragen) ausgebreitet, Korn darauf geſäet und eingehackt.— Den Waldarbeitern bleibt in der Regel der Waldboden gegen eine Vergütung von circa 10 Mk. für 0,5 Hectar(eine Fläche, wie ſie gewöhnlich von einer Familie zum An⸗ bau übernommen wird) zum einmaligen Anbau von Korn in der vorher beſchriebenen Weiſe überlaſſen. Noch vor 10 Jahren konnte vorher, alſo im erſten Jahre des Abtriebes, noch eine Buchweizenernte gewonnen werden. Das iſt jetzt nicht mehr möglich, da das Reisholz, welches beim Ueberlandbrennen mit verbrannt wird, ſich immer mehr auf die Abfälle der Eichenſtockausſchläge reducirt, während in früheren Jahren bei weitem größere Mengen Rauholz(Haſelnußſträucher, Birken, Hainbuche ꝛc.), welches zwiſchen den Eichenſtöcken aufwuchs, vorhanden war und zum Verbrennen liegen blieb. In dieſer Zeit wurde der Waldboden beſſer durchgebrannt beziehungs⸗
7. weiſe aufgeſchloſſen und es gab mehr Holzaſche, welche mit dem durchgebrannten


