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gegen eine gewiſſe Vergütung zum einmaligen Anbau von Korn überlaſſen. Die Fläche, welche in dieſer Weiſe jährlich zum Anbau von Korn benutzt wird, iſt auf 70 bis 80 Hectar zu ſchätzen.
Frage V.
a. In welcher Weiſe pflegen die Landwirthe ihre Mobilien und Producte gegen Feuer, ihre Früchte gegen Hagel und ihren Viehſtand gegen Unfall zu verſichern?
b. Hat die Lebens⸗, Alters⸗ und Renten«Verſicherung Eingang in der Gemeinde gefunden, event. in welcher Weiſe und welchem Umfange?
a. Die Mehrzahl der beſſer ſituirten Einwohner haben ihre Mobilien und Pro⸗ ducte gegen Feuersgefahr bei verſchiedenen größeren Verſicherungsgeſellſchaften ver⸗ ſichert; ein großer Procentſatz der Bewohner iſt dagegen nicht verſichert. Brände von Bedeutung ſind bis jetzt ſehr ſelten geweſen.
Gegen Hagelſchaden iſt Niemand verſichert.
Zum Zwecke der Verſicherung des Viehbeſtandes gegen Unfall war im Jahre 1874 auf Anregung des jetzigen Bürgermeiſters eine Viehkaſſe gegründet worden. Dieſelbe wurde jedoch im Jahre 1881 wieder aufgelöſt, da bei dem lebhaften Vieh⸗ handel, welchen ein großer Theil der weniger gut ſituirten Landwirthe treibt, und dem Umſtande, daß dieſe Kategorie von Viehbeſitzern mit ihrem Rindvieh überdies noch ein anſtrengendes Lohnfuhrwerk unterhält, die beſſeren Viehhalter ihre Rechnung dieſen gegenüber nicht finden konnten.
b. Die Lebens⸗, Alters⸗ und Rentenverſicherung hat bis jetzt noch keinen Ein⸗ gang in der Gemeinde gefunden.
Frage VI.
In welcher Weiſe befriedigen die Landwirthe in der Regel ihre Creditbedürfniſſe hinſichtlich des Real⸗ und des Perſonalcredits und welches ſind bei beiden Arten des Credites die gewöhnlichſten Darlehens⸗ bedingungen in Bezug auf Zeitdauer und Zinsfuß und werden dabei auch Amortiſationsfriſten(Güterziele) angewendet?
Etwa 35 pCt. der geſammten gegen hypothekariſche Sicherheit angeliehenen Capitalien ſind von der Spar⸗ und Leihkaſſe in Heppenheim a. d. B. geſchoſſen; an dem Reſt ſind der Beneficiat⸗ und Schulfonds in Bensheim, die Civildiener⸗ und Officierswittwenkaſſe in Darmſtadt, die katholiſche Kirchenkaſſe in Unter⸗Schönmatten⸗ wag und einige vermögende Einwohner des Ortes und der Umgegend betheiligt.
Alle Privatanlehen ſtehen auf gegenſeitige Kündigung zu 5 pCt., die Capital⸗ ſchuld der Gemeinde zu 4 ½ pCt. Neuerdings erhalten die Gemeinden das Geld zu 4 pCt. und Private, bei guter Sicherheit und nicht zu kleinen Poſten, zu 4 ½ pCt.


