Teil eines Werkes 
Band 2, Zweiter Theil (1886)
Entstehung
Seite
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I. Beſitzſtand⸗Nachweis, beſtehend aus den Nachweiſen über den Werth von Grund und Boden mit Obſtbäumen, Gebäude⸗ capital, Inventarcapital(todt und lebend) und umlaufendes Be⸗ triebscapital(Vorrath).

Das Verhältniß der einzelnen Betriebscapitalien zum Grundcapital ſtellt ſich wie folgt:

Mittleres Bauerngut:

Das Gebäudecapital beträgt...... 57 pCt. vom Grundcapital.

Das Inventarcapital(todt und lebend) beträgt 14 5 9

Das umlaufende Betriebscapital(Vorrath) beträgt. 6 5 Taglöhnergütchen:

Das Gebäudecapital beträgt.... 119

Das Inventarcapital(todt und lebend) beträgt 9 95

Das umlaufende Betriebscapital(Vorrath) beträgt. 44 5

II. Natural⸗Rechnung, beſtehend aus den Nachweiſen über Natural⸗Ertrag und Natural⸗Bedarf nebſt Schlußfolgerungen.

Bei der Naturalrechnung iſt zunächſt hinſichtlich des Naturalertrages von Acker und Wieſe hier zu erwähnen, daß der in den Anlagen eingeſetzte Naturalertrag na⸗ mentlich in Betreff der Körner mit den Mittelernten, welche nach der officiellen Statiſtik in Ginsheim erzielt werden ſollen, annähernd übereinſtimmt. Die Erträge des Viehſtandes entſprechen der allgemeinen dermal wirthſchaftlich gerechtfertigten In⸗ tenſitätsſtufe.

Was den Naturalbedarf der Familie betrifft, ſo erweiſen die Naturalrechnungen, daß die Familien der Beſitzer ſich einfach aber auskömmlich nähren.

III. Geldrechnung, beſtehend aus den Nachweiſen über Geld⸗ einnahmen und Geldausgaben.

Die Geldrechnung weiſt nach, daß der Beſitzer des Bauerngutes eine Mehraus⸗ gabe von 559,35 Mk. hat. Es iſt dies beſonders charakteriſtiſch, indem dies in dieſer Claſſe der Beſitzgröße hier durchaus nicht als ein außergewöhnliches Vorkommniß inſofern betrachtet werden dürfte, als zugeſtandenermaßen gerade die mittleren und kleineren Landwirthe im Allgemeinen aus ihren Schulden nicht herauskommen, viel⸗ mehr eher noch in ihren Verhältniſſen von Jahr zu Jahr mehr zurückgehen. Ein Glück, daß ſie dieſe Anleihen wenigſtens bei reellen Geldinſtituten und nicht bei Wucherern machen. Der Beſitzer des Taglöhnergütchens hat dementgegen einen Ueberſchuß von 21 Mk.

IV. Rentabilitäts⸗Berechnung, heſtehend aus den Nachweiſen über den Rohertrag(excl. der für die Production in der Wirthſchaft wieder verwendeten Producte), die Productionskoſten und den Reinertrag.

Die Rentabilitätsberechnung hat zu dem Reſultat geführt, daß bei dem mittleren Bauerngut der Zins des Grundcapitals plus Unternehmergewinn 2 pCt. beträgt, während das Taglöhnergütchen einen Zins des Grundcapitals plus Unternehmerge⸗ winn von 3,6 pCt. abwirft. Wenn man dabei noch den thatſächlichen Umſtand in Er⸗