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etwaige Erhöhung die Grundſteuer herunterzuſetzen ſei, nimmt die Commiſſion von dieſem Vorſchlag mit Intereſſe Act, kann ſich aber darüber, ob dieſer Vorſchlag im Allgemeinen ausführbar ſei, nicht ſchlüſſig machen.
Mühlheim a. M., den 24. Januar 1886. Jaup, Geheimerath. C. Lucke.
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