Teil eines Werkes 
Band 2, Zweiter Theil (1886)
Entstehung
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tabilität des landwirthſchaftlich benutzten Bodens, feſtzuſtellen ferner die landwirth⸗ ſchaftliche Betriebsweiſe in Mühlheim.

Unter Hinweis auf die in der Muſter⸗Enquéte zu Frage IX gegebenen Deduc⸗ tionen glaubte der Commiſſär hier davon abſtehen zu können.

Die als Muſter für den allgemeinen Rentabilitätsnachweis vom Commiſſär ge⸗ wählten zwei Güter ſind typiſch für den landwirthſchaftlichen Allgemeinbetrieb in Mühlheim.

Das eine Gut iſt mit 50095 Mark bei rund 15 Hectar oder pro Hektar mit 3333 Mark, das Andere bei 4 Hectar mit 12624 Mark oder mit 3131 pro Hectar für die Geſammtheit des Unternehmens belaſtet.

Wie der Kaufmann, der Gewerbetreibende, der Induſtrielle ſein geſammtes Vermögen zu Buch ſtellt, dann ſein Unternehmen mit dem allgemein gültigen Zinsfuß belaſtet und die Zinſen von ſeinem Gewinn nach vorheriger Verrechnung der General⸗ unkoſten ſeines Geſchäftes, ſeines Betriebes, ſeiner Fabrik, in Abzug bringt, ſo glaubte der Commiſſär es auch machen zu ſollen, um ein klares Bild von der Ren⸗ tabilität des Landwirthſchaftsbetriebes entrollen zu können in der ihm zugewieſenen Gemeinde Mühlheim im Speciellen, im Allgemeinen für den Landwirthſchaftsbetrieb überhaupt.

Alſo: Zu Anlage I:

Das Geſammtunternehmen iſt belaſtet mit 50000 Mk. in runder Summe. Es wird allſeitig behauptet, mehr als 3 3 ½ pCt. kann man in der Landwirthſchaft mit ſeinem Gelde nicht machen. Nehmen wir 3 pCt., den niedrigſten Satz, ſo ſind für das Unternehmen zum Soll als Verzinſung für 50100 Mk. à 3 pCt. zu

ſtellen....1530 Ml. Nach Abzug ſeiner Generalunkoſten verbleibt ein Ueberſchuß von. 311 dem Unternehmer. Es verbleibt alſo ein Manco von...... 1219 Mk.

d. h. um ſich ſelbſt, ſeine Arbeitskraft, ſeine Intelligenz verwerthen zu können, reſp. die ſeiner Angehörigen, in eigener Unternehmung, hat der Unternehmer auf das Er⸗ trägniß aus ſeinem Capital verzichten müſſen oder aber er hat es, um ſich aufrecht erhalten zu können, mit verlebt. Ueberſteigen die Schulden, mit denen ſein Ge⸗ ſammtunternehmen belaſtet iſt, in ihrem Zinsbetrage ſeinen ihm verbleibenden Ueber⸗ ſchuß, ſo iſt er unrettbar dem Vermögensverfall anheimgegeben.

Zu Anlage II:

Das Geſammtunternehmen iſt belaſtet mit 12624 Mk., 12600 Mk. rund circa 3 pCt.= 378 Mk. zum Soll.

In der Geldrechnung figurirt ein Ueberſchuß von 67,66 Mk., der aber nur entſtanden iſt, weil in derſelben 300 Mk. hereingebrachter Verdienſt der Tochter ein⸗ geſtellt ſind, während ſich die Leiſtungen für dieſelbe auf etwa 100 Mk. pro Jahr belaufen. Läßt man die 200 Mk. außer Rechnung, ſo verbleibt ein Plus von

Einnahmen nicht mehr, ſondern dieſelben ſind um 143,34 Mk. kleiner als die Ausgaben. 2¹⁹