Teil eines Werkes 
Band 2, Zweiter Theil (1886)
Entstehung
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mit der Landwirthſchaft als eine überaus glückliche zu bezeichnen iſt. Dieſe Ver⸗ einigung allein ſchützt die Landwirthſchaft treibende Bevölkerung vor Verarmung und hat vielmehr eine relative Wohlhabenheit zur Folge.

Landwirthe, welche mit Rückſicht auf den Umfang und die Rentabilität ihres land⸗ wirthſchaftlichen Betriebes auf Nebenverdienſte angewieſen, ſolche aber aus Standesvorur⸗ theil oder Trägheit nicht in Anſpruch nehmen, ſind dem Commiſſär nicht bekannt geworden.

Frage VIII.

a. Wie vertheilt ſich der ermittelte Betrag der Immobiliarverſchul⸗ dung auf die einzelnen Beſitzgruppen(größerer, mittlerer und kleinerer Grundbeſitz) und auf welche Gruppe entfällt der ſtärkſte Procentſatz der Schuldenlaſt?

b. Datirt der Schuldenſtand aus älterer oder aus neuerer Zeit, im letzteren Fall, wie hat derſelbe im letzten Jahrzehnt zugenommen?

c. Sind in den letzten 5 Jahren die Zinſen und Güterziele im All⸗ gemeinen regelmäßig bezahlt worden oder ſind bomerleneverthe Rückſtände bekannt?

d. Welche Urſachen haben einen erkennenswerthen Einfluß auf die Ver⸗ ſchuldung z. B. das beſtehende Erbrecht oder die üblichen ehelichen Güter⸗ ſyſteme, unwirthſchaftlicher Ankauf von Grundſtücken zu hohen Preiſen, ungenügendes Betriebscapital, zu frühe Gründung eines eigenen Haus⸗ halts, Verſchwendung und nachläſſige Wirthſchaft, die Aufeinanderfolge ſchlechter Ernten u. ſ. w.?

Wie ſchon im allgemeinen Theil nachgewieſen, gibt es in Mühlheim 735 Grund⸗ beſitzer bei 611 Haushaltungen und 333 Häuſern reſp. Hofraithen. Es ſind alſo 124 ledige Beſitzer und 278 Grundbeſitzer, welche einen Hausſtand haben, und bei den 333 Beſitzern zur Miethe wohnen, alſo Grundbeſitz ohne Hofraithen haben.

Das ſind Verhältniſſe, welche die Fixirung des Schuldenſtandes in Mühlheim

äußerſt erſchweren oder geradezu unmöglich machen. Von den Beſitzern unter 1 Lertit ünd hypothekariſch

verſchuldek... 245

unverſchuldet.......159 402

Von den Beſitzern von 15 Hectar:

von 1= 2 Hectar...... 15

2 5....... 12

unverſchuldet........ 256 283

zu übertragen.. 685