Frage VII.
a. Wie ſtehen im Allgemeinen die Arbeits⸗ und Geſindelöhne in der Gemeinde, genügt die ortsanſäſſige Bevölkerung zur Beſtreitung der landwirthſchaftlichen Arbeiten oder ſind fremde Arbeiter nöthig und woher kommen letztere?
b. Iſt für die landwirthſchaftliche Bevölkerung Gelegenheit zum Nebenverdienſt vorhanden, event. haben dieſe Nebenverdienſte(Arbeiten im Wald, Hausinduſtrie, Fabrikbetriebe, Fuhrweſen ꝛc.) eine beſondere Bedeutung für den Wohlſtand der Landwirthſchaft treibenden Bevölkerung und der Gemeinde im Allgemeinen?
c. Gibt es Landwirthe in der Gemeinde, die mit Rückſicht auf den Umfang und die Rentabilität ihres landwirthſchaftlichen Betriebes an ſich auf Nebenverdienſt und Tagelöhnerarbeit angewieſen wären, ſolche Arbeiten aber aus Standesvorurtheil, Trägheit ꝛc. nicht ausführen?
Bei der Kleinheit der einzelnen Beſitzungen finden ſich Knechte und Mägde kaum vor, auch außer in der Kartoffelernte beſchäftigt der Landwirthſchafttreibende nur äußerſt ſelten Taglöhner.
Der Geſindelohn iſt in dem einen Fall, wo ſolche vorgefunden ſind:
für den Knecht pro Jahr 150— 200 Mk., „ die Magd„„ 100. 150„
Taglohn wird gezahlt:
für den Mann pro Tag im Sommer 2 Mk.,
2 2 2 2 II 2 W int er 1 7 5 0 2
„ die Frau„„„ Sommer 1—1,20 Mk, 2 2 II 2 2 2 Winter 0,80 2
Außer in der in Mühlheim ſelbſt exiſtirenden chemiſchen Fabrik ſucht und findet die Bevölkerung Mühlheims in den Fabriken Offenbachs, in Frankfurt a. M. oder in Hanau Beſchäftigungen der mannigfachſten Art und je nach Geſchicklichkeit, Fleiß oder beſonderer Gelegenheit ſtufen ſich die erzielten Verdienſte npro Tag oder Woche derart ab, daß es müſſig erſchien, hier beſondere Feſtſtellungen auch nur zu verſuchen. Die Bedeutung des Landwirthſchaftsbetriebes verſinkt vollſtändig hinter der Größe der anderweitig betriebenen Beſchäftigungen und deren Erträgniſſen.
Nur in den wenigſten Fällen erſcheint die Landwirthſchaft noch als Hauptbe⸗ ſchäftigung, wo dieſes aber der Fall, da iſt nicht ſie die eigentliche Ernährerin des Hausſtandes, ſondern die Nebenverdienſte bewirken der Hauptſache nach eine allmälige Verbeſſerung der Vermögensverhältniſſe des Grundbeſitzers.
Hiernach erſcheint die Schlußfolgerung gerechtfertigt, daß bei der Kleinheit und großen Zerſplitterung des Grundbeſitzes die Vereinigung von induſtrieller Beſchäftigung


