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der Gemarkung zwei Pferde gehalten werden müſſen, obgleich deren Arbeitskraft nicht ausgenutzt werden kann.
b. Die Rentabilität des landwirthſchaftlich benutzten Bodens in Groß⸗Rohrheim kann im Allgemeinen als eine nahezu befriedigende angeſehen werden, wenn auch einzelne Beſitzer bei mangelhaftem Betrieb oder Einwirkungen, die nur einen ganz ſpeciellen Einfluß haben, niedrigere Grundrenten erzielten. Dabei kommen aber aller⸗ dings die Durchſchnittspreiſe der letzten 5 Jahre, die hier als Grundlage dienten, in Betracht, mit jedem weiteren Rückgang der Preiſe unter dieſe Durchſchnittspreiſe, wie das thatſächlich in der allerletzten Zeit der Fall war, iſt eine Verringerung der Grundrente verbunden.
Beſondere Urſachen, wodurch die Rentabilität weſentlich beeinträchtigt wird, ſind uns nicht bekannt. Die Güterpreiſe können im Ganzen genommen als der Qualität des Bodens entſprechend bezeichnet werden, und ſind jedenfalls nicht allzu hoch. Da⸗ gegen dürfte im Allgemeinen eine größere Anwendung von künſtlichen Düngemitteln, ſowie vermehrter Zukauf von Kraftfutter und beſſere Pflege und Düngung der Wieſen ſich als nutzbringend erweiſen und die Rentabilität ſteigern.
Frage X.
Zu welchen Schlußbetrachtungen gelangt die Commiſſion auf Grund ihrer Erhebungen über die Geſammtlage der landw. Bevölkerung der Gemeinde, bezw. von welchen Verhältniſſen oder Maßnahmen glaubt ſie eine Beſſerung der wirthſchaftlichen Lage erwarten zu dürfen?
Schon am Schluß der Frage IX wurde bemerkt, daß eine größere Anwendung von künſtlichen Düngemitteln und vermehrter Zukauf von Kraftfutter, ſowie beſſere Pflege und Düngung der Wieſen die Rentabilität erhöhen würden. Namentlich könnten die Wieſen durch fleißige Compoſtdüngung viel gebeſſert werden. Dieſes liegt jedoch nur in der Hand der einzelnen Grundbeſitzer, deren Einſicht dieſe Beſſerung überlaſſen bleiben muß.
Sonſtige Maßnahmen zur Beſſerung der wirthſchaftlichen Lage der Bevölkerung von Groß⸗Rohrheim dürften kaum in Anwendung zu bringen ſein, insbeſondere ſoweit ſolche von den Landwirthen ſelbſt ausgehen ſollen.
Der Berathung über den Bericht, welcher das vorſtehende Reſultat hatte, wohn⸗ ten außer den Unterzeichneten bei: der Großherzogliche Kreisrath Dr. Uſinger, das Kreisausſchußmitglied Martin Boxheimer IV. von Lampertheim, der Großherzogliche Bürgermeiſter von Groß⸗Rohrheim und zwei Landwirthe von da, von denen der eine dem Gemeinderath angehört. Der gleichfalls zur Berathung eingeladene Landwirth Georg Göbel von da war nicht erſchienen.
Groß⸗Rohrheim, den 8. Auguſt 1885. Jaup, Geheimerath. Wilh. Rohn.


