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III. Geldrechnung, beſtehend aus den Nachweiſen über Geld⸗ einnahmen und Geldausgaben.
Ausweislich der Geldrechnung haben am Ende des Jahres der Beſitzer des größeren Gutes einen baaren Geldbetrag von 28 Mk., der des mittleren einen ſolchen von 260 Mk., und der des kleinen Gutes einen von 94 Mk. erübrigt, demnach weniger Geld verbraucht als eingenommen. Der Ueberſchuß des Beſitzers des größeren Gutes iſt aber ein ſo geringer, daß, wenn derſelbe einigermaßen mit Schulden belaſtet wäre (was thatſächlich nicht der Fall iſt), deſſen Rückgang ohne größere Anſtrengung un⸗ vermeidlich wäre. Der kleine Geldüberſchuß deſſelben gegenüber den Beſitzern der beiden anderen Güter erklärt ſich theilweiſe durch den Aufwand für fremde Arbeits⸗ kraft, die herangezogen werden mußte, weil die Familie ſolche nicht ausreichend leiſten kann.
Sodann geben die Geldrechnungen im Verein mit den Naturalrechnungen Auf⸗ ſchluß über die Menge von verkäuflichen Natural⸗Erzeugniſſen der verſchiedenen Beſitz⸗ thum⸗Gruppen in der Gemeinde, ſowie welchen Theil der Nahrungsbedürfniſſe die Familien der Beſitzer aus der Wirthſchaft entnommen haben, und welcher Theil für gewöhnlich zugekauft wird.
Schließlich iſt aus der Geldrechnung in Gemeinſchaft mit der Naturalrechnung annähernd erſichtlich, von welchem Umfang an ein Gut in der Gemeinde Groß⸗Rohr⸗ heim eine Familie nahezu zu beſchäftigen und zu ernähren vermag, ohne daß der Beſitzer auf Nebenverdienſt abſolut hingewieſen iſt, und dürfte als dieſe Grenze da⸗ ſelbſt zur Zeit ein Umfang von ca. 4 Hectar anzuſehen ſein(ſ. Frage I.
IV. Rentabilitäts⸗Berechnung, beſtehend aus den Nachweiſen über den Rohertrag(excl. der für die Production in der Wirthſchaft wieder verwendeten Producte), die Productionskoſten und den Reinertrag.
Die Grundrente reſp. Zins des Grundcapitals(Reinertrag) beträgt:
bei dem größeren Gut..... 0,93 pCt., „te mittleren„... 3,20„ „„ kleineren„.... 3,44„
wobei die Zinſen des Gebäudecapitals, ſowie die Abnutzung(Amortiſation) deſſelben bereits als Productionskoſten in Abzug gebracht ſind.
Der Arbeitslohn für die von den Familien der Beſitzer geleiſtete Arbeit wurde in ziemlicher Uebereinſtimmung mit den Beſitzern feſtgeſtellt, und dürfte wohl an⸗ nähernd den thatſächlichen Verhältniſſen und dem Charakter der Wirthſchaft ent⸗ ſprechen; poſitive Zahlen ſind hierbei allerdings nicht zu finden. Es dürfte hierbei nicht überflüſſig ſein, zu erwähnen, daß die Familie(incl. Geſinde) nicht zu allen Zeiten des Jahres ausreichende Beſchäftigung in der Wirthſchaft findet, und viel überſchüſſige Arbeitskraft zum Nachtheil der Beſitzer verloren geht, weil eine ander⸗ weitige Verwerthung derſelben ſich bei den örtlichen Verhältniſſen nicht ermöglichen läßt. Ebenſo wird die Grundrente bei dem größeren Gut noch ganz beſonders da⸗ durch geſchmälert, weil zur Bewirthſchaftung deſſelben bei der größeren Ausdehnung


