Teil eines Werkes 
Band 2, Zweiter Theil (1886)
Entstehung
Seite
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Bedeutung für den Wohlſtand der Landwirthſchaft treibenden Bevölkerung und der Gemeinde im Allgemeinen?

c. Gibt es Landwirthe in der Gemeinde, die mit Rückſicht auf den Umfang und die Rentabilität ihres landwirthſchaftlichen Betriebes an ſich auf Nebenverdienſt und Tagelöhnerarbeit angewieſen wären, ſolche Arbeiten aber aus Standesvorurtheil, Trägheit ꝛc. nicht ausführen?

Die Taglöhne berechnen ſich im Allgemeinen durchſchnittlich pro Tag ohne Koſt für den Mann auf 1,20 Mk., die Frau 0,80

An Geſinde werden bezahlt:

für einen Knecht 250 Mk.,

eine Magd 120 nebſt ein Paar Schuhen und berechnet man ſich die Koſt für einen Knecht auf 200, für eine Magd auf 150 Mk.

Die ortsangeſeſſene Bevölkerung genügt vollkommen zur Beſtreitung der land⸗ wirthſchaftlichen Arbeiten, fremde Arbeiter kommen nicht nach Wenings; die Ein⸗ heimiſchen ſuchen zu gewiſſen Zeiten wohl mehrfach Arbeit außerhalb bei Wegbauten, Holzhauereien, einige auch bei dem Hüttenwerk in Hirzenhain.

Der Pachter des Fürſtlichen Hofgutes deckt ſeinen Bedarf an Taglöhnern aus⸗

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ſchließlich bei den Weningſer geringeren Leuten; ſolche die aus Standesvorurtheil keine Gelegenheit ergriffen durch Taglohn etwas zu verdienen, gibt es in Wenings

nicht. Daß einige aus Trägheit oder Leichtſinn nichts ſchaffen wollen, kommt wohl vor, doch iſt dies nur ſehr vereinzelt.

Frage VIII.

a. Wie vertheilt ſich der ermittelte Betrag der Immobiliarverſchul⸗ dung auf die einzelnen Beſitzgruppen(größerer, mittlerer und kleinerer Grundbeſitz) und auf welche Gruppe entfällt der ſtärkſte Procentſatz der Schuldenlaſt?

b. Datirt der Schuldenſtand aus älterer oder aus neuerer Zeit, im letzteren Fall, wie hat derſelbe im letzten Jahrzehnt zugenommen?

c. Sind in den letzten 5 Jahren die Zinſen und Güterziele im All⸗ gemeinen regelmäßig bezahlt worden oder ſind bemerkenswerthe Rückſtände bekannt?

d. Welche Urſachen haben einen erkennenswerthen Einfluß auf die Ver⸗ ſchuldung z. B. das beſtehende Erbrecht oder die üblichen ehelichen Güter⸗ ſyſteme, unwirthſchaftlicher Ankauf von Grundſtücken zu hohen Preiſen,

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