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b. Welche Beſtimmungen gelten insbeſondere in Betreff der Dauer der Pacht, der Bezahlung der Steuern ꝛc., der Verſicherungsprämien, ſowie in Betreff vorzunehmender Meliorationen und etwaiger Pachtnach⸗ läſſe bei elementaren Unglücksfällen bei fiskaliſchem, ſtandesherrlichem und privatem Grundbeſitz?
c. Wirken die üblichen ſonſtigen Pachtbedingungen beſonders er⸗ ſchwerend für die Pächter oder nicht? Die Verpachtungen ſind im Verhältniß zur Größe der Gemarkung nicht be⸗
deutend und ſind ungefähr 70 Hectar verpachtet. Der Pachtpreis entſpricht 3 ½ bis 4 pCt. des mittleren Kaufwerthes der Grundſtücke.
Die Dauer der Pachtzeit iſt gewöhnlich 9 Jahre und werden die Steuern und Gemeinde⸗Umlagen meiſtens von den Pächtern bezahlt. Bei durch elementare Er⸗ eigniſſe verurſachten Schäden wird keine Entſchädigung von dem Verpächter gewährt.
Frage V.
a. In welcher Weiſe pflegen die Landwirthe ihre Mobilien und Producte gegen Feuer, ihre Früchte gegen Hagel und ihren Viehſtand gegen Unfall zu verſichern?
b. Hat die Lebens⸗, Alters⸗ und Renten⸗Verſicherung Eingang in der Gemeinde gefunden, event. in welcher Weiſe und welchem Umfange?
a. Die meiſten Landwirthe haben ihre Mobilien und Producte bei einer der größeren deutſchen Feuerverſicherungsgeſellſchaften verſichert. Seit einer langen Reihe von Jahren kamen Brände von Bedeutung nicht vor. Gegen Hagelſchlag wird nicht verſichert, da nennenswerther durch Hagel verurſachter Schaden bis jetzt nicht vorkam; nur der Raps iſt theilweiſe verſichert. Die Viehverſicherungen haben noch keinen Eingang gefunden.
b. Es ſind nur wenige Perſonen bei der Darmſtädter Renten⸗ und Lebensver⸗ ſicherungs⸗Anſtalt verſichert.
Frage VI.
In welcher Weiſe befriedigen die Landwirthe in der Regel ihre Creditbedürfniſſe hinſichtlich des Real⸗ und des Perſonalcredits und welches ſind bei beiden Arten des Credites die gewöhnlichſten Darlehens⸗


