im Preiſe zurückgingen, haben die mittleren und guten Ackerfelder, ſowie die Wein⸗ berge ihren Werth ſeit einer Reihe von Jahren behauptet. Die Preiſe ſtellen ſich ungefähr wie folgt:
geringe Ackerfelder und Wieſen für den Quadrat⸗Meter auf 0,04 Mk.
mittlerer Werth der Ackerfelder„„„„ 0,30„ gute Ackerfelder„„„„ 0,50„ geringe Weinberge„„ 5„ 0,48„ mittlere„„„„„ 0,80„„ gute„,„ 1,00„„
(Die durch die Taxation ermittelten Werthe des Grundeigenthums ſtimmen mit den durch die Großherzogliche Centralſtelle für die Landesſtatiſtik angegebenen Preiſe nicht überein, während hier die Durchſchnittspreiſe für Ackerfeld und Wieſen 2700 Mk. und für Weinberg 7842 Mk. pro Hectar angegeben ſind, wurde durch die Taxation für Ackerfeld und Wieſen nur 2380 Mk. und für Weinberg 6800 Mk. pro Hectar ermittelt.)
Die tiefer gelegenen, dem Druckwaſſer des Rheines ausgeſetzten Felder, ſind in den letzten zehn durch Hochwaſſer bezeichneten Jahre, ſtetig im Preiſe zurückgegangen und waren nach dem Rheindammbruch von 1882 faſt werthlos. Zur Entwäſſerung der durch das Hochwaſſer beziehungsweiſe Druckwaſſer geſchädigten Felder erbaute die Gemeinde im Jahr 1868 eine Waſſerhebmaſchine mit einem Koſtenaufwand von circa 60000 Mk. Die Inbetriebſtellung und Unterhaltung dieſer Maſchine koſtet für einen 24ſtündigen Betrieb ca. 60 Mk. Amortiſation und Capitalzinſen ſind dabei nicht gerechnet. Der Erfolg entſprach den darauf verwendeten Koſten und iſt zufrieden⸗ ſtellend.
Dem Fallen der Preiſe der tiefer gelegenen Felder entſpricht auch die geringe Grundrente, die oft die darauf verwendete Arbeit nicht lohnt.
Bei den Verſteigerungen werden gewöhnlich 5 Zahlungstermine beſtimmt und die Kaufgelder mit 5 pCt. verzinſt.
b. In den letzten 5 Jahren ſind die Preiſe der geringen, dem Druckwaſſer des Rheines ausgeſetzten Felder, zurückgegangen, die der mittleren und beſſeren Felder, ſowie die der Weinberge haben ſich behauptet.
c. Durch Parcellirung und Verkauf der ehemals Gräflich Leiningen'ſchen Beſitzung wurde der Umſatz in Liegenſchaften verſtärkt. Ein berechtigtes Bedürfniß zu Ver⸗ äußerungen liegt aber im Allgemeinen nicht vor, und finden ſolche, wenige Ausnahmen abgerechnet, nur bei Erbvertheilungen ſtatt.
Frage IV.
a. Nehmen die Pachtgüter einen erheblichen Umfang ein und ſtehen die Pachtpreiſe im richtigen Verhältniß zu dem Kaufpreiſe der Ländereien einerſeits und zur Ausnutzungsfähigkeit derſelben andererſeits, eventuell welche Urſachen wirken ſteigernd auf die Pachtpreiſe ein?
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