Teil eines Werkes 
Band 2, Zweiter Theil (1886)
Entstehung
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d. Der landwirthſchaftliche Betrieb iſt im Allgemeinen ein rationeller, wovon recht blühende Wirthſchaften Zeugniß ablegen..

Die Grundſtücke ſind, mit wenigen Ausnahmen, durch Feldwege zugänglich. Die Parcellirung iſt nicht gerade ungünſtig zu nennen, es entfallen auf den Hectar circa 3 Parcellen; nach Ausſcheidung von Kühkopf und Schmittshauſen(1280 Hectar) entfallen auf den Hectar circa 5 Parcellen.

Zur Entwäſſerung der durch Druckwaſſer des Rheins(bei längere Zeit an⸗ dauerndem Hochwaſſer) geſchädigten Felder wurde im Jahr 1868 eine Waſſermaſchine erbaut, die recht erſpriesliche Dienſte geleiſtet hat.

Der Futterbau nimmt eine hervorragende Stellung ein und mehr als die Hälfte des landwirthſchaftlich benützten Bodens wird zu dieſem Anbau verwendet; das Ver⸗ hältniß gegen Getreide iſt wie ca. 6:5. Es wird ſelten mehr als zweimal nach⸗ einander Getreide gebaut.

Der Viehſtand iſt in den meiſten Wirthſchaften ein geringer, und werden in der Gemeinde 473 Stück Großvieh gehalten von 1000 1100 Pfund Lebendgewicht; auf den Hectar entfallen ca. 0,4 Stück. Dieſer Mißſtand wird aber durch vorzügliche Fütterung theilweiſe gehoben. Im Allgemeinen iſt der Viehſtand ein guter und das Rindvieh meiſt Simmenthaler Kreuzung. Von der Gemeinde werden 3 Original⸗ Simmenthaler⸗Bullen gehalten, die aber um einen Bullen vermehrt werden ſollten, da faſt 160 Stück ſprungfähiges Vieh auf einen Bullen kommen. Von einigen größeren, nur Milchwirthſchaft treibenden, Grundbeſitzern werden die Kühe, Schwyzer und Simmenthaler, angekauft, abgemolken und als Fettvieh wieder verkauft. Von dieſen wird keine Nachzucht getrieben.

Die Verwendung von künſtlichen Düngern iſt ſehr bedeutend, und herrſcht im Allgemeinen das Beſtreben, durch reichliches und gutes Bebauen der Felder den Ertrag zu ſteigern.

Frage II.

a. Wie iſt das Verhältniß der Größe der Gemarkung zur Größe der anſäßigen Landbau treibenden Bevölkerung?

b. In welcher Weiſe vertheilt ſich das landwirthſchaftliche Gelände unter die anweſende Bevölkerung(todte Hand, Großgrundbeſitz, Groß⸗, Mittel⸗, Klein⸗Bauern, Taglöhner und Gewerbtreibende) und ſind in den letzten Jahren weſentliche Aenderungen in der Beſitzvertheilung eingetreten?

c. Iſt die Beſitzvertheilung im Allgemeinen als eine günſtige zu bezeichnen, wenn nicht, wodurch giebt ſich die behauptete ungünſtige Ver⸗ theilung zu erkennen, welche Umſtände haben letztere veranlaßt, z. B. das geltende bäuerliche Erbrecht, die üblichen Syſteme des ehelichen Güterrechts oder der Zuſammenkauf von Grundſtücken?

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