Teil eines Werkes 
Band 2, Zweiter Theil (1886)
Entstehung
Seite
11
Einzelbild herunterladen

11

gegen die Viehverſicherung ins Feld geführt wird, iſt der, daß der ſorgſame Wirth⸗ ſchafter nur ſelten Verluſte habe und im Verſicherungsfalle das Riſico für den nach⸗ läſſigen Wirthſchafter tragen müſſe.

b. Lebens⸗, Alters⸗ und Rentenverſicherung hat unter der landwirthſchaftlichen Bevölkerung gar keinen Eingang gefunden.

Frage VI.

In welcher Weiſe befriedigen die Landwirthe in der Regel ihre Creditbedürfniſſe hinſichtlich des Real⸗ und des Perſonalcredits und welches ſind bei beiden Arten des Credites die gewöhnlichſten Darlehens⸗ bedingungen in Bezug auf Zeitdauer und Zinsfuß und werden dabei auch Amortiſationsfriſten(Güterziele) angewendet?

Hinſichtlich des Realcredits iſt allgemein üblich: Der Schuldner gibt 2 Zfache Sicherheit in Grundſtücken, trägt die Gebühren und Koſten für Aufnahme der Ur⸗ kunden und bezahlt 5 pCt. Zinſen pro Jahr. Eine Kündigungsfriſt von ½¼ Jahr iſt beiden Theilen eingeräumt. Bei dieſer Art der Darlehnsgewährung, ſowie auch bei Bezahlung der Kaufſchillingſchulden kommt eine wucheriſche Behandlung des Schuldners ſeitens des Gläubigers nicht vor. Solche Geſchäfte werden zum weitaus größten Theil von Privaten in und außerhalb des Ortes gemacht. Beſtehende öffent⸗ liche Anſtalten werden hierbei nur ſelten, oder gar nicht benutzt.

Die bei Güterverſteigerungen entfallenden Steigpreiſe werden in den meiſten Fällen an dritte Perſonen cedirt und zwar in der Regel an Privatcapitaliſten. Die zu Frage VIII gepflogenen Verhandlungen haben dargethan, daß häufig Rückſtände vorkommen.

Im Allgemeinen herrſcht in Bezug auf das geſammte Realcreditweſen inſofern Ordnung, als nur gegen ſchriftliche Ausweiſe bezahlt wird, und unreelle Manipulationen kaum vorkommen können.

Hinſichtlich des Mobiliarcredits liegen die Verhältniſſe viel weniger günſtig. Nur ganz kleine Leute befriedigen ihr Bedürfniß in dieſer Beziehung bei der Spar⸗ und Leihkaſſe zu Bingen. Die übrige Bevölkerung thut ſolches ausſchließlich bei Privaten. Auffallend iſt die ſehr geringe Benützung öffentlicher Creditinſtitute, ins⸗ beſondere der für Fürfeld in Betracht kommenden Spar⸗ und Leihkaſſe zu Bingen. Dieſelbe gewährt Darlehn ohne Unterpfand gegen Stellung eines Bürgen und unter Garantie der Gemeinde bis zum Höchſtbetrage von 300 Mk. gegen 5 pCt. Zinſen und gewährt gewöhnlich 3 Termine für die Rückzahlung, während bei Capitalauf⸗ nahmen bei Privaten durchweg 6 pCt. Zinſen bezahlt werden müſſen. Die, trotz der günſtigeren Bedingungen auffallend geringe Benutzung der Binger Anſtalt, hat ihren Hauptgrund darin, daß bei dieſer Art der Capitalaufnahme völlige Discretion aus⸗ geſchloſſen iſt. Man fürchtet hauptſächlich die Mitwiſſenſchaft des Ortsvorſtandes bei