Teil eines Werkes 
Band 2, Zweiter Theil (1886)
Entstehung
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Bedarf der eigenen Wirthſchaft. Die Kartoffel leidet in dem ſchweren naſſen Boden leicht durch Fäulniß und iſt ein bevorzugter Anbau nicht lohnend.

Der Anbau von Pferdezahnmais iſt verhältnißmäßig ſtark und bietet einigen Erſatz für das mangelnde Wieſenheu.

Der Obſtbau iſt nicht bedeutend. Viel Birnen, welche größtentheils zu den weniger edlen Sorten zählen und zur Obſtweinbereitung verwendet werden, werden gepflanzt.

Die Viehzucht iſt der Acker⸗ und Wieſenfläche entſprechend und nicht beſonders hervorragend. Die Milch wird zu Butter und Käſe in der üblichen Weiſe verarbeitet, die Molken als Schweinefutter verwendet und ſo die darin enthaltenen Nährſtoffe völlig ausgenützt und verwerthet. Nur einer der größten Gutsbeſitzer in der Gemeinde betreibt einen ausgedehnten Milchverkauf nach dem nahegelegenen Kreuznach.

Die übliche Fruchtfolge iſt: Korn, Kartoffel oder Dickrüben, Gerſte, Klee oder Luzerne, Korn oder Weizen, Kartoffel, Gerſte, Hafer, ſodaß alſo nach einem 9 bis 10 jährigen Turnus eine neue Düngung ſtattfindet. Hin und wieder kommt etwas Brache vor. Eine Bemerkung des Commiſſärs, daß eine Brache bei rationellem Betriebe nicht vorkommen ſollte, wurde dahin beantwortet, daß in gewiſſen, äußerſt ſterilen Böden dieſelbe nicht ganz entbehrt werden könne.

d. Der Betrieb iſt im Allgemeinen ein den beſtehenden Verhältniſſen angepaßter und an der Hand der Erfahrung herausgebildeter, und kann nicht gerade unrationell genannt werden, obwohl ja Verbeſſerungen möglich und nöthig ſind und auch gemacht werden, doch geht man in dieſer Beziehung langſam und vorſichtig vor. Viele land⸗ wirthſchaftlich techniſche Fortſchritte der Neuzeit haben bereits Eingang gefunden. Die Felder ſind nicht übermäßig parcellirt und wird bei Erbtheilungen darauf geſehen, daß die Grundſtücke ungetheilt bleiben, Felder von 8 bis 9 Morgen Größe kommen häufiger vor, einzelne ſogar bis zu 12 bis 13 Morgen, auch ſind dieſelben meiſtens durch Feld⸗ wege zugänglich.

Ein großer Theil der Gemarkung leidet durch ſtagnirende Näſſe des Bodens und iſt Drainagebedürftig, doch gehen die Meinungen in der Gemeinde über die Zweck⸗ mäßigkeit einer ſolchen Maßregel ſehr auseinander. Es beſtehen bezüglich dieſer Frage 2 Parteien, wovon die eine behauptet, faſt die Hälfte der Gemarkung könne durch zweckmäßig angelegte Drainage ſehr weſentlich verbeſſert werden, während eine Minder⸗ heit der Gegenpartei behauptet, kaum der 8. Theil leide zeitweiſe durch Näſſe, eine Drainanlage werde wegen des ſchweren undurchläſſigen Untergrundes ſehr bald wir⸗ kungslos werden. Der größere Theil der Gegenpartei iſt zwar im Prinzip mit der Drainirung einverſtanden, hat aber über die Art der Ausführung Bedenken. Sie ſei in zu großem Maßſtabe beabſichtigt. Es fehle an Vertrauen in die ausführenden Organe, insbeſondere zu dem von dem Bürgermeiſter zugezogenen Techniker. Ein Verſuch der gemacht worden ſei, habe dieſen Mangel an Vertrauen als gerechtfertigt dargethan. Der Commiſſär lehnt jede Verantwortung für die Richtigkeit dieſer An⸗ gaben ab, und beſchränkt ſich blos darauf, hier objectiv den Kern des Widerſtreites der Meinungen bloszulegen. Ein Gutachten von fachmänniſcher Seite wäre erwünſcht. Dem Commiſſär erſcheint eine Drainirung der naſſen Stellen nothwendig und nützlich