Frage VIII.
a. Wie ſtehen im Allgemeinen die Arbeits⸗ und Geſindelöhne in der Gemeinde, genügt die ortsanſäſſige Bevölkerung zur Beſtreitung der landwirthſchaftlichen Arbeiten oder ſind fremde Arbeiter nöthig und woher kommen letztere?
b. Iſt für die landwirthſchaftliche Bevölkerung Gelegenheit zum Nebenverdienſt vorhanden, event. haben dieſe Nebenverdienſte(Arbeiten im Wald, Hausinduſtrie, Fabrikbetriebe, Fuhrweſen ꝛc.) eine beſondere Bedeutung für den Wohlſtand der Landwirthſchaft treibenden Bevölkerung und der Gemeinde im Allgemeinen?
c. Gibt es Landwirthe in der Gemeinde, die mit Rückſicht auf den Umfang und die Rentabilität ihres landwirthſchaftlichen Betriebes an ſich auf Nebenverdienſt und Tagelöhnerarbeit angewieſen wären, ſolche Arbeiten aber aus Standesvorurtheil, Trägheit ꝛc. nicht ausführen?
a. Die Taglöhner und Dienſtboten werden durchgängig in den Haushaltungen verköſtigt.
Die Taglöhne berechnen ſich im Allgemeinen pro Tag:
für den Mann auf 60 Pf. bis Mk. 1, im Heumachen auf Mk. 1,50, für die Frau auf 50 bis 60 Pf., im Heumachen auf Mk. 1. An Geſindelohn werden bezahlt: für einen Knecht jährlich Mk. 100 bis 200, für eine Magd jährlich Mk. 50 bis 100.
Die Dienſtboten erhalten außerdem noch Leinentuch, Wolle, Flachs und Werk⸗ tagskleider im Werthe von Mk. 10 bis 30.
Die Koſt für einen Knecht berechnet ſich auf ca. Mk. 180, für die Magd auf ungefähr Mk. 150.
Die ortsanſäſſige Bevölkerung genügt zur Beſtreitung der landwirthſchaftlichen Arbeiten, nur Dienſtboten werden öfter aus anderen Gemeinden angenommen, da⸗ gegen ſuchen auch wieder Einheimiſche außerhalb Arbeit.
b. Für die Bevölkerung bietet ſich wenig Gelegenheit zu Nebenverdienſt.
Mehrere Familien betreiben die Leinweberei, wenig andere arbeiten an der Straße.
c. Die Landwirthe, überhaupt ſämmtliche Einwohner in Nieder⸗Moos ſind fleißig, ſolche, welche aus Standesvorurtheil u. ſ. w. die ihnen gebotene Gelegenheit
zum Verdienſt ablehnen, gibt es nicht.
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