Teil eines Werkes 
Band 2, Zweiter Theil (1886)
Entstehung
Seite
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c. Landwirthe, welche aus Standesvorurtheil ꝛc. Gelegenheit zum Nebenverdienſte nicht benutzten, kommen in Nieder⸗Florſtadt nicht vor.

Frage VIIII.

a. Wie vertheilt ſich der ermittelte Betrag der Immobiliarverſchul⸗ dung auf die einzelnen Beſitzgruppen(größerer, mittlerer und kleinerer Grundbeſitz) und auf welche Gruppe entfällt der ſtärkſte Procentſatz der Schuldenlaſt?

b. Datirt der Schuldenſtand aus älterer oder aus neuerer Zeit, im letzteren Fall, wie hat derſelbe im letzten Jahrzehnt zugenommen?

c. Sind in den letzten 5 Jahren die Zinſen und Güterziele im All⸗ gemeinen regelmäßig bezahlt worden oder ſind bemerkenswerthe Rückſtände bekannt?

d. Welche Urſachen haben einen erkennenswerthen Einfluß auf die Ver⸗ ſchuldung z. B. das beſtehende Erbrecht oder die üblichen ehelichen Güter⸗ ſyſteme, unwirthſchaftlicher Ankauf von Grundſtücken zu hohen Preiſen, ungenügendes Betriebscapital, zu frühe Gründung eines eigenen Haus⸗ halts, Verſchwendung und nachläſſige Wirthſchaft, die Aufeinanderfolge ſchlechter Ernten u. ſ. w.?

Von der Ermittelung der Mobiliarſchulden mußte in Nieder⸗Florſtadt abgeſehen werden, da nur ein ſehr geringer Theil des Perſonalcredits bei öffentlichen Kaſſen befriedigt wird, mithin jede, irgendwie ſichere Unterlage fehlte. Die Kaufſchillings⸗ ſchulden wurden in der Weiſe feſtgeſtellt, daß, unter Controlle der Bürgermeiſterei, jeder Beſitzer die noch reſtirende Summe ſelbſt angab. Für Erhebung der Mobiliar⸗ ſchulden war dieſer Modus ſelbſtverſtändlich nicht anwendbar.

a. Tabelle A zeigt, daß einem Geſammt⸗Grund⸗ und Gebäudewerthe der 102 in Betracht zu ziehenden Beſitzungen(der Beſitz unter 0,5 Hectar wurde nicht berück⸗ ſichtigt) von 1782075 Mk. eine Geſammtimmobiliarverſchuldung von 191546 Mk., das iſt von 10,75 pCt. des Werthes, gegenüberſteht. Von den 102 Grundbeſitzern ſind 90 verſchuldet und zwar bei einem Grund⸗ und Gebäudewerthe von 827000 Mk. mit 191546 Mk.= 23,16 pCt. des Werthes. Der Werth der Beſitzungen der 12 un⸗ verſchuldeten Landwirthe beträgt demnach 955075 Mk. und entfällt zum allergrößten Theile auf 2 Beſitzungen der Gruppe 6, nämlich mit 840000 Mk.

Der größte Procentſatz der Verſchuldung entfällt auf die Gruppe 1 und 2 (0,5 1 bezw. 12 Hectar), nämlich 26,8 reſp. 33,96 pCt. des Liegenſchaftswerthes der Gruppe oder 31,54 reſp. 37,09 pCt. des Liegenſchaftswerthes der in der be⸗ treffenden Gruppe überhaupt verſchuldeten Beſitzungen. Aber auch Gruppe 3 und 4 (25 bezw. 5 10 Hectar) haben nicht unbedeutende Immobiliarſchulden, nämlich

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