SSI
*?■>
1922 — Nr. IS
Todesurteile auf daktyloskopi?cher Grundlage.
Don Polizeipräsident a. $>. Kvettig (Dresden).
»Das soeben erschienene Werk von Geh. Rat Dr. Robert Heindl „System und Praxis der Daktyloskopie und der sonstigen technischen Methoden der Kriminalpolizei" (Berlin Der. Wissenschaft!. Verleger, 1922) gibt dem ehern. Dresdener PoligLipräfidentLN, der den ersten daktyloskopischen Erkennungsdienst Deutschlands geschaffen hat, An- laß zu folgenden aktuellen Ausführungen:
In dem am 2. Mai vor dem Reichsgericht verhandelten Prozeß gegen Liefert wegen Ermordung der beiden Herforder Bürgermeister spielten blutige Fingerabdrücke am Tatort des Verbrechens eine g rotze Rolle. Das zweifache Todesurteil stützte sich auf einen reinen Indizienbeweis und die Fingerabdruckspuren bildeten ein besonders wichtiges Glied dieser Jndizierckette. ,
Man erinnert sich unwillkürlich an eine Reihe ähnlicher Sensationsprozesse, in denen das Gutachten des daktyloskopischen Sachverständigen ausschlaggebend war. An den Raubmordprozetz gegen den Zigeuner Lakatvs, dem sein Fingerabdruck an einem Wasserglas zum Verhängnis ward. An die bekannten Fälle Scheffer und Bonnvt vor den Pariser Assissen und, da auch im Prozeß Siefert zur Entkräftung des daktyloskopischen Gutachtens ein Alibibeweis versucht wurde, vor allem an den „Mord in der Apotheke Scharhmvff" zu Petersburg. Im letzten Fall war ein gewisser Alefejeff durch Fingerabdruckspuren der Täterschaft überführt worden. Gr leugnete in der Hauptverhandlung energisch, und vier Zeugen, die mit ihm ein Schlafzimmer teilten, deponierten, dach er tn der fraglichen Rächt fein Haus nicht verlassen habe. Der Verteidiger, einer der bekanntesten Advokaten von Petersburg, betonte diesen glänzenden Alibibeweis und bestritt. datz eine Verurteilung lediglich auf das einzige Indiz de» Fingerabdrücke erlaubt sei. Trotzdem wurde Alefejeff verurteilt und zwei Wochen nach der Urteilsfällung gestand er öie. Tat. Ganz ähnlich verlief ein Fall in Sachsen, in dem ebenfalls ein auf daktyloskopischer Grundlage ergangenes Urteil durch Benennung von Alibizeugen vergeblich zu annullieren versucht wurde und nachträglich ein rückhaltloses Geständnis erfolgte.
Besonders auffallend ist aber die Aehnlichkeit deS Siefert- schen Falles mit dem Mordprvzetz gegen die Margarete Müller in Dresden, die, lediglich durch ihre in der Wohnung der Opfer hinterlassenen Fingerabdrücke, überführt, ebenfalls zweimal zum Tode verurteilt wurde, obwohl sie gleich Siefert jede Schuld entschieden leugnete. In dem Dresdner Prozetz, dem ersten und bisher einzigen Fall, in dem ausschließlich auf Len daktyloskopischen Befund hin ein Todesurteil erfolgte, wurde zu Gunsten der Angeklagten geltend gemacht, datz die Daktyloskopie erst seit Anfang dieses Jahrhunderts praktisch geübt wurde und datz es bedenklich sei. eine so junge Wissenschaft zur Grundlage eines Urteils über Leben und Tod zu machen. Der damals vor den Dresdner Geschworenen sprechende Sachverständige — übrigens derselbe, der auch im Fall Siefert als Gutachter geladen war, der Wirkl. Geh. Legationsoat Dr. Heindl — bestritt, datz die Daktyloskopie eine Disziplin sei, die noch in den Kinderschuhen flecke. Er führte in längerer historischer Darstellung aus, datz öie Dakthlosürpie mindestens 500 Jahre älter fei, als die älteste europäische Universität. Heindl ist wie kein anderer zu diesen geschichtlichen Ausführungen berufen, denn die einzige exakte Untersuchung dieser Frage in
der gesamten kriminalistischen Literatur Deutschland und des Auslandes stammt aus seiner Feder: es ist der historische Teil seines kürzlich veröffentlichten Werkes: „System und Praxis der Dakth- loftvpie".
Der Feder Heindls verdanken wir bereits eines der interessantesten und originellsten kriminalistischen Bücher der Weltliteratur, die „Reise nach den Strafkolonien". Wie in diesem Deportativnswerk, so ist auch in seinem soeben erschienenen daktyloskopischen Handbuch die Beweisführung besonders deshalb über- zeugenö, weil Heindl sich nie auf die gelehrte Vorarbeit anderer Autoren verlätzt, nie fertig geprägte Urteile übernimmt, sondern den von ihm behandelten Fragen stets selbst auf den Grund geht. Während vor ihm eine Reihe deutscher Professoren und praktischer Juristen mehr oder minder dicke Bände über die Strafkolonien schrieb, ohne jemals eine gesehen zu haben, setzte er sich nicht an den Schreibtisch sondern auf einen Ueberseedampfer, besuchte die französische Deportativnsinsel in der Südsee, die englische im indischen Ozean, die spanische in Afrika, Hauste einige Monate in Morde ransiedlungen und Räuberöörfern und schrieb erst nach Lieser Reife, die vor ihm nicht einmal ein spleeniger Engländer ' oder Amerikaner unternommen hatte, ein Buch voll persönlicher Eindrücke, grotesker Erlebnisse u>p lehrreicher Erfahrungen, das Len größten Teil der bis dahin erschienenen Deportationsliteratur ad absurdum führte. Genau so bei dem neuen Buch. Wissenschaftliche Veröffentlichungen über die Fingerabdruckkunde sind zwar in den letzten zwei Jahrzehnten in großer Zahl erschienen. Aber selbst die gründlichsten dieser Spezialarbeiten enthalten über die Historist Frage, die ungemein wichtig ist, um die Geschworenen von dem Vetoeiswert der Daktyloskopie zu überzeugen, nur ganz verschwommene Angaben. Sie beschränken sich auf Mutmaßungen und Behauptungen („schon die Chinesen und Inder haben in grauer Vorzeit die Daktyloskopie gekannt"), ohne Belege zu bringen. Don den vielen populären Feuilletons ganz zu schweigen, die Herrn Alfons Bertillon zum Vater der Daktyloskopie stempeln, obwohl er als ihr Gegner bezeichnet werden kann.
Heindl hat auch hier den direkten, wenn auch nicht gerade „nächsten" Weg gewäM, indem er nach China und Indien ging und dort Quellenstudien anstellte. Das Ergebnis dieser Studien ist, Latz bereits tn vorchristlicher Zeit den Chinesen der Jdenti- fizierungswert der Fingerabdrücke bekannt gewesen sein muh. Anhaltspunkte hierfür liefert das Wert „Tie Yin tsang taö" des chinesischen Archäologen Liu Tie yün. Aus einem späteren Abschnitt der chinesischen Geschichte, aus der Tengperiode (618 bis 908 n. Ehr.) zitiert Heindl ein um 650 n. Ehr. geschriebenes Buch des Kia Kung-yen, worin ausdrücklich erwähnt ist, daß die Chinesen jener Zeit das Fingerabdruckverfahren anwendeten, um Jbentitätsschwindeleien zu verhüten. In dem Kapitel „Der Fingerabdruck im chinestschen Kriminalprozetz der Sungperiode U906 -1278 n. Ehr.)" werden ebenfalls wertvolle Beweise für was Alter der Daktyloskopie erbracht, und die folgenden Abschnitte verfolgen das Verfahren bis 1850, d. h. bis zu jener Zeit, in der der erste Europäer, der in Indien beamtete Sir William Herrsche!, leine daktyloskopischen Versuche begann — Versuche, über die Heindl Abschriften aus indischen Regierungsakten veröffentlicht. So ist im historischen Teil des neuen Heindlschen Werkes zum erstenmal ein gründlicher Rachweis dafür erbracht, datz die Dakty» loskvpie ein durch jahrhundertelange Erfahrung erprobtes Verfahren ist, das man guten Gewissens zur Grundlage einer Verurteilung machen kann. Auch die übrigen neun Telle des Buches, die zunächst die Anthropometrie, die kriMinalistische Photographie


