Ausgabe 
27.6.1916 Erstes Blatt
Seite
2
 
Einzelbild herunterladen

S-Kheren Minister Malüww, LnU»ttchew und Laww, Staarsl^tterar Mosfew, Ministerialdirektor Herbst und Legadionstat Freiherr von Mchthvfen erschienen.' Bürgermeister Radew hielt die Begrü- -stungsredc, tvelche der ?lbgcvrdnete Müller-Meiningen mit ffchünuigvvllen Worten erwiderte. Hochrufe Mts die verbündeten Monarchen und Völker' wurden begeistert aufgenomlnen. woraus rdie Kapelle die Nativnalhynme spielte. Tie langen in Festschmuck Drängenden Straßen vorn Bahnhof bis zum Hotel waren von einer ifocchgeftimmten Menge ldicht umsäumt. Stürmische, immer erneute Durras begleiteten die Abgeordneten auf ihrer Fahrt. Die Aüto- -molnle wurden mit Blumen überschüttet. Tücher und .Fahnen winkten überall nnllkammen entgegen. Als hie Abgeordneten ihre Zimmer mrsgesncht hatten, zog die Jugend in endlosen Reihen AN den Fenstern vorbei und nötiate sie durch jubeliidc Zurufe, lmmer wieder auf dem Balkon 311 erscheinen. Alles nxtr so un­gezwungen, daß sich jedem die Ueberzengung aufdrängte, daß der Bund nrit Deutschland int bulgarischen Volke tiefe Wurzel gefaßt Kat.und von der einmütigen Zustimmung des Volkes getragen ist.

Bei der Ankunft der deutschen Reichstagsabgevrdneten auf dam Bahnhöfe cmttvottttc der Abgeordnete M ü ller - Mei - . n ge n auf den Willkommcngruß des Bürgermeisters und drückte »»an Dank der deutschen Llbordnung für den ihr in der bulgarischen .Hauptstadt bereiteten Empfang aus. Er äußerte sein unerschütter­liches Vertrauen in die Unlöslichkeit der nationalen Ein­heit. welche das Ziel sei, dem alle Anstrengungen der bulgarischen Ration zirsttahlten, die seit Jahren Um die Sicherung ihrer Freiheit -und den Besitz Mazedoniens kämpft. Er dankte besonders für die Teilnahme der Schuljugend an dein Empfange der Mordirung des Verbündeten. einer Teilnahme, welche für die Zukunft eine noch engere Bereinigung zwischen dem deutschen und dem bulgarischen Volke im Interesse ihrer Länder verspreche. Abends gibt der Deutsche Gesandte Gras Oberndorfs zu Ehren der deutschen Abgeordneten ein Essen.

IdHaö# m der Champagne, per Douaumoni mu) ui Scr^ren. Bulow war bei Beginn des Krieges Oberbefehlshaber der zwei- tc n Armee, die den Angriff auf Lüttich durchführte, nachdem der erste Handstreich auf die -Festung nicht vollen Erfolg hatte. Dann leitete Bülow als gemeinsamer Oberbefehlshaber über die 1. und 2. Armee den schnellen Durchmarsch durch Belgien, dabei die Be­lagerung von Naniur, die Känipfe an der Svmbre, westlich Namur (21. bis 24. August Schlacht bei Namür) gegeu die von Franzosen eilig dorthin geworfenen Kräfte. Schlug und verfolgte sie bis zur Marne, schlug dabei vom 28. bis 30. Auaust die Schlacht bei St. Quentin und besetzte die .Festungen La Före, Laon und Teile Reims. An der Marne besonders mit dem linken Flügel und den angrenzenden sächsischen Truppen erfolgreich, deckte die Armee Bülow gemeinschaftlich mit der Armee von Kluck den Abmarsch an die Ais ne. An der Aisrle-Front befehligte Bülow zunächst beider­seits Reims und leitete als Oberbefehlshaber über die Heeresgruppe des rechten Flügels die Abwehr französisch-englischer Angriffe gegen die Arsne-Stellung. Seit dem 10. Oltober 1914 Oberbefehlshaber der neu eiugeteilten 2. Armee, führte er die erfolgreiche Verteidigung dieser Armeefront durch. Ich Januar 1915 wurde er General­feldmarschall. am 4. März desselben Jahres mußte er wegen Krank­heit zu den Offizieren von der Armee versetzt werden, unter Ver­leihung des Ordens! Pöur le Me rite. Beim nunnrehrigen Ausschei­den aus dem aktiven Dienst ist der Generalfeldmarschall vom Kaiser durch Verleihung des! Kreuzes der Großkomture des' Königlichen Hausordens von Hohenzollern nrit Schartern ausgezeichnet wor­den. Bülow bleibt Chef des Grenadier-Regiments 12 und ä la suite des 4. Garde-Regiments, zu Fuß, dessen Kommandeur er von 1894 bis 1897 war, und wird in der Tienstaltersliste der Generale weitergeführt.

vre öekämpsrmg drs Kettenhandels.

Der Seekrieg.

Amsterdam, 26. Juni. (WTB.).Handelsblad" entnimmt derSttasts Times" folgenden Bericht, der von den Militär- -behörden in Singaporc stammt. Ein Dampfer von ungefähr 4000 Tonnen kam am 14. Mai vor Batavia an und hißte hier, als er auf der Reede von Tandjongpick die Anker fallen ließ, die deutsche Handelsflagge. Es stellte sich heraus, daß die Offiziere Deutsche waren. Der Dampfer war in den Far­ben der Britisch-Indischen Dampfschiffsgesellschaft ongestrichen mfo von englischem Geschützfeuer beschädigt. Es ist ein deutsches ^Schiff, das aus irgend einem Hafen, wo es Zuflucht gefunden chcckte, stüchtetc.

Paris, 26. Juni. (WTB.) Meldmrg der Agencc Havas. Am 23. Juni movssens wurde de?,' italietrischc HilfskreuzerC i t t 0 dchMe-ssina" vrnr einem' Unterseeboot in dem Kanal von Otrantv -V«rs^enckt. Ter chn begleitende ZerstörerFourche" griff das Unterseeboot an, welches verschwand. Bald daraus wurde der Forrrch^' selbst an der gleichen Stelle wrprdiert und versenkt. -Fast die ganze Besatzung ist gerettet.

London, 26. Juni. (WTB Nichtamtlich.! Reuter meldet ox& Lovcstoft: Der DampferA strol o g e r" (912 Register ldsmren) ist versenkt worden. 8 Mann von der Besatzung wur- Iden gelandet, der Rest ist ettrunken.

Lloyds Agentur meldet aus Cartagena, daß der griechische DampferNitsa" bei Ormfon scheiterte. Die Besatzung wurde (gerettet. Ferner wird gemeldet, daß^die italienischen Segelschiffs ,^an Fvancisko",Guiseppina",Santissima",Sagrados" und ,,Zämiglia", das fvanzösische SegelschiffChinchclla" und das '^Segelschiff unbekannter NationalitätJagoanssvera" versenkt ötmtben.

Barcelona. 26. Jirni. (WTB. Nichtamtlich. Meldung ches Reuterschen Bureaus: Der britische DampferCanford- Mchinc" (2398 Registertonnen aus Cardiff ist versenkt wor­den. Der Kapitän und 12 Mann von der Besatztcng wurde« gerettet

Line amerikanische Note an Mexiko.

Washington, 26. Juni. (WTB.) Meldung des iReuterschen Bureaus. Nach einer Unterredung zwischen 'Wilson und L a n s i n g , die am 25. Juni stattfand, wurde feine Note an Mexiko geschickt, in der die sofortige Ent- klnssring der bei C a r r i z a l gefangenen amerikanischen Reiter «verlangt und gesagt wird, daß die Vereinigten Staaten eine baldige Erklärung Mexikos darüber verlangen, welchen Weg «s in Zukunft einzuschlagen gedenke. Ferner wird in der Mote gesagt, daß die Vereinigten Staaten den Befehl an 8die mexikanischen Soldaten, den Amerikanern das Vorrücken -in irgend einer anderen als nördlichen Richtung zu vcv-, rvehren, nur als das formelle Eingeständnis einer vor-- sätzlich in dse tilgen Handlung gegen die jetzt in Mexiko befindlichen amerikanischen Truppen betrachten Annen, zumal die Mexikaner diese ohne Herausforderung anzugreifen beabsichtigen, wenn sie in Verfolgung der Ab­sichten, derentwegen sie abgesandt seien, sich vorwärts be­wegten und obwcchl damit nur der mexikanischen Regierung gewissen werden solle, sich und die Vereinigten Staaten vor unverantwortlichen Banden und räuberischen Rebellen zu beschützen.

Der lvcchttampf in Amerika.

Amsterd-crm, 26. Juni. (WTB.) Einem hiesigen Blatt zufolge erfährt dieTimes" aus New Borst vom 25. Junp:> Aoo seve l 1 wird morgen einen Brief veröffentlichen, in dem er es ablehnt, die Prasidentschaftskandidattrr der fortschrittlichen Partei anznnehmen und die Mitglieder der Partei auffordert, für -Hughes zu stimnten. Roosevelt ist überzeugt, daß die Nieder­lage Wilions im Interesse des Landes gelegen wäre. Die Mehr­zahl der Fortschrittler witt> den Rat Roosevelts befolgen.

Seneralfeldnrarschall von Sliiow ^ir Disposition gestellt.

Berlin, 25. Juni Generalfeld marsch all v. Bülow ist durch Allerhöchste Kabinettsorder vom 22. Juni 1916 in Bewilligung seines Abschiedsgesuchs in das Verhältnis der zur Disposition stehenden Offiziere übergetreten.

Generalseldmarschall von Bülow begann seine militärische Laufbahn beim 2. Garderegiment, in das n am 21. Oeimbex 1864 ernttat. IW Verbände düses Regiments nahm er am Ksriehe 1866 teil, 'Mächte die Schlacht bei Königgrätz mit und wurde in: Gefecht bei Soor leicht verwurrdet. Im Kriege 1870/71 nahm er an der Be- lagerunq von ParM und der Schlacht am Mont Valerien teil. Nach dem Kriege wurde er in den Generalstab versetzt, dann ins Wriegsminssterinm In diesen! war er als Direktor des Zenttal- depattemenrs und später als General-Quartiermeister des Großen 'Generalüabes an maßgebenden Stellen für organisatorische und strategische .Kriegsoorbereittinga? tätig. Nacksdem er Kommandeur der 2. Garde-Division war, wurde er 1903 mit der Führimg des 3. Armeekorps beauftragt 1912 wurde er Generalmspektor der 1. Armeeinspektion untei Beförderung zum Generalobersten. Wäh­rend 'einer Tätigkeit als Kommandierender General des 3. Armee­korps ttat er, wie sein Vorgänger Prinz Fttedrich Karl, als tak­tischer ./phrmeister der Armee hervor. Er schuf Hebungen im Divi- swnsa> rbande aur den Truppenübungsplätzen und lehrte das Zu- scmrm"nwirken der Waffen, besonders von Infanterie und Artillerie in größeren Verbänden Die mehrtägigen Uebungen auf räumlich beschranf'.-)' Truppeirübungsplätzen brachten der Trtippe kriegs- 'chn ' : ww<i-nifb Bon wesentlichem Einfluß auf das Exerzier- ttqlrmnit stir die 7^ufanterie, machte Bülow das 3. Armeekorps zu erne? in Sttammheit und gesecbtsmäßiger Ausbil-

bu.TI -a.s Arm korp- bewährte dies unter der Führung des Gene-. rals von Lochow tm Krtege besonders bei Soifsons, in der Herbst-

B erlin . 26. Juni. Vom Bundesrat ist eine neue Verord­nung zur Bekämpfung des Kettenhandels in Lebens- und Futter- ntitteln erlassen worden, die folgende wichtige Bestimmungen ent­hält: Der Handel mit Lebens- und Futtermitteln ist vom 1. August 1916 ab nur solchen Personen gestattet, denen eine Er­laubnis zum Betriebe des .Handels erteilt worden ist. Ties gilt auch für Personen, die bereits vor diesem Zeitpunkt Handel mit Leben- oder Futtermitteln getrieben haben.

Tiefe Vorschrift findet keine Amvendung auf:

^ 1 den Verkauf selbstgewonnener Erzeugnisse der' Land- und

Forstwittsckaft, des Garten und Obstbaues, der Geflügel- und Bienenzucht, der Jagd und Fischerei:

3. auf Kleinhandelsbetttebe, in denen Lebens- oder Futter­mittel nur unmittelbar an Vcrbrauckser abgesatzt werden;

3: Personen, die nach anderen, während des Krieges erlassenen Vorschriften bereits eine Erlaubnis zum Handel mit Lebens- oder Futtermitteln erhalten haben, in den Grenzen der erteilten Er­laubnis ; .

4) Behörden und andere Stellen, denen auttlich die Beschaffung und Verteilung von Lebens und Futtermitteln übertragen ist, auf letztere in den Grenzen der Uebertragung.

Zur Erteilung und Entziehung der Erlaubnis, sonne zur Untersagung^des .Handels sind durck; die LandeszentralbeHörden be­sondere S t e l 1 e n zu errichten, denen Vertreter des Han­dels angeboren müssen Vor der 'Bestellung der Vertreter des Handels sollen die amtlubcu .Handelsvertretungen gehört werl>en. Tie Landeszentralbeborden bestimmen, welche Behörden zur Ent- scheidung über die Beschwerde zuständig sind. Ist der Vorsitzende der zunächst entscheidenden Stelle mir der Entscheidung nicht einver- »standcn, so kann er dte Entscheidung der Beschwerdebehörde berbei- sühren. Tie zur Entscheidung berufenen Stellen und Behörden können die Vorlegung der .Handeisbücher sowie anderer Beweis­mittel über die gech äftliche Tätigkeit des Antragstellers verlangen. Tre LandcLzentralbelwrde.n bestimmen das mähere über die Zu­sammensetzung der Stellen und des Verfahrens.

Mit Gefängnis bis zu einem Jahre und mit Geld­strafe bis zu 10 000 Mark oder mit einer dieser Strafen wird bestraft, met ohne die ersorderlictie Erlaubnis entgegen einer nach § 1 Abs. 2 erfolgten Untersuchung mit Lebens- oder Fultermittellt Handel treibt.

Ein weiterer Paragraph befaß: sich mit Vtttteilungen in perio­dischen Druckschriften, die auch mancherlei Beschränkungen unter­worfen sind.

Dir dem Reiche.

Neue Perlaufsprcisc für hottändischen Käse.

.Berlin, 25. Juni. (WTB.' Tie Zcntral-Einkaufs- gesellschaft m. b. H. (Warenabteilung 13, Käse, Berlin W 8, Vlohrcusttaste 54/55) hat ihren Grundpreis für frischen holländi­schen Käse ,gleichmäßig für Gouda mrd Edanter) dent Rückgang der holländischen Marktpreise entt'prechend bis auf weiteres wie folgt ermäßigt;

Dreiviottelfett-Käse vvn mindestens 30Proz. 1,34 das Pfd.

Vvllfett-Käse von windestens 40Proz. 1,54 Mk.

Dveiviertelfett-Käse von mindestens 30Proz. 1,34 Mk.

.Halbsctt-Käse von mindestens 20Pvoz 1,22 Mk.

Spczialsorte (sog. Geheimratskäse) 1,74 Mk. für das Psd.

Tie Grundpreise verstehen sich frachtfrei Niederlassungsort der Ab- nchmer der Käseeinfuhr-Gesellschaften. Ter den init der Verteilung der Ware beauftragten Käseeinsnhr-Gesellschaften ^gestandene Zu­schlag ist von 2 Mk. auf 1 Mk. für 50 Kla. ermäßigt worden.

Der Ladenpreis darf daher gemäß den Bedingungen, für den Vertrieb mit holländischem und dänischem Käse vom 31. Mai 1^16 die Grundpreise der Zenttal-Einkaufsgesellschaft nur noch um höchstens 46 Pfennige für das Pfund übersteigen. Mithin ergeben sich als höchstzulässige Ladenpreise für Vollfett-Käse 2 Mk.

Treiviertelsetit-Käse 1,80 Mk.

Halbfett-Käse 1F8 Mk.

Spezialfvrte (Gehetnrratskäse^O 2,20 Mk. für das Psd Diese Preisermäßigung gift für alle Kchentengen, die seit dem 11. Juni d. I. von Holland abAesandt sind. Ihre Bekanntgabe er­folgt erst setzt, weil bei einer srühereil Gelegenheit die vorherigS Ankündigung erner Preisermäßigung bei dem Absätze der von dein Handel noch zu höheren Preisen erworbenen Bestände zu Unzuträg- lichkeiten geführt hat, deren Wiederholung im Interesse einer gleichmäßigen Käseversorgung vermiede:! werden muß.

Der Fall Kapp.

Berlin, 26.Juni. (Priv-Tel.) DasBerliner Tageblatt" meldet aus Wmgsberg i. Pr.: Nach einer von dem Generalland­schaftsdirektor Ka pp in Königsberger Mättern erlassenen Bekannt- wachung, hat das Stoatsministerinnl der Wiederwahl Kapps zum Generallandschasts'drrektor die B e st ä t i g u n g versagt.

*

Berlin, 26. Juni. (WTB.) In der heutigen Sitzung des Bundesrats gelangten zur Annahme: Eine Aende- rung der Bekanntmachung' betreffend die Regelung des Verkehrs von aus dem Auslande eingeführten Schmalzes (Schweineschmalz) voni 4. März 1916, der Entwurf einer Verordnung gegen die irreführende Bezeichnung von Nahrwngs- und Ge n u ß m i t t e l n , der Ent­wurf einer Verordnung über fetthaltige Zuberei­tungen, der Entwurf einer Verordnung betreffend die Veräußerung von Binnenschiffen an Nichtreichsange­hörige, der Entwurf einer Verordnung betreffend die Ver­wertung von Speiseresten und Küchenabsällen, eine Aenderuug der Bekanntmachung über den Verkehr mit O e l- früch te n usw. vom 15. Februar 1915 und der Entwurf einer Bekanntmachung über die Mrtoffelversorgung.

Berlin, 26. Juni. (WTB.) Der Gesamtverband deut- cher Krankenkassen, defs-en Sitz sich in Essen (Richr) und dessen Geschäftsstelle sich in Köln besindet, begann heute vormittag im Reichstagsgebänbe seine für zwei Tage anbe- raumte Kr ie gs s i tz u n g. Der Vorsitzende des Gesamtver­bandes, Reichstags.abgeordrrcter Franz Behrens-Essen er-

asinete die Tagung mit herzlichen Worten^der Begrüßung; erschienen waren über 100 Delegierte, die "aus alle:! Teilen des Reiches herb ei geeilt waren. Senatspräsident Steiri- wand begrüßte namens des Reichsversicherungsamtes die Llnwesenden, drückte seine Freude aus, daß durch die Reichs­versicherungsordnung die Beziehungen zwischen der von ihm verttetenen Behörde und dem Gesamtverbande immer engere geworden seien imd hoffte, daß die Verhandlungen zum ^oegeti der Krankentassenmitglieder gereichen würden. Zu­nächst nahm das Wort Reichstagsabgeordneter Johannes Becker-Steglitz, der als Geschäftsführer des Gesamtver- bandes den Geschäftsbericht erstattete und mitteilte, daß dem Verbände jetzt 430 Land- und Ortsttatikenkaffeu angehören. Danii erstattete der Schatzmeister des Verbandes, Verwal­tungsdirektor Gustav Meyer-Essen, den Kassenbericht.

Den ersten Vortrag hielt Verwaltungsdirektor Meyer-» Essen über die A r z n e i v e r s 0 r g n n g. In einer ein­stimmig angenommenen Entschließung wird eine gründliche Aendernng der Arzneipersorgung der Kassenmitglieder ver­langt. Dazu ist notwendig: eingehende Zusanrmenarbeit zwischen der Aerzteschaft und den Kassenvorständen, ferner fabrikmäßige Herstellung häufiger Arzneien, andererseits Ablehnung von Arzneimitteln, die unter Aufwendung hoher Reklamekosten in den Handel kommen. Im übrigen darf aber den Kassenärzten in der Verordnung von Arzneimitteln keinerlei Beschränkung auferlegt werden. Mit Nachdruck soll dahin gewirkt werden, daß Spiritus zur Herstellung von Arzneimitteln von der Steuer befreit wird.

Das zweite Referat hatte Reichstags abgeordneter Becker-Steglitz über das Berliner Aerzte ab kom­men. Nach seinen Mitteilungen setzen sich die Schiedsämter m den Entscheidungen mit dem sogenannten Berliner Aerzte- abkommen vielfach in Widerspruch. Deshalb wird ein Zen- tralschiedsarnt für das gesamte Reichsgebiet verlangt, wozu das Reichsversicheruttgsamt Beisitzer stellen soll, die der Staatssekretär des Innern ernennt. Der nächste Bericht­erstatter war C r e v e von der Altgeineinen O rts t ranken lasse in Essen, der das Verhältnis der Zwangskassen zu den Ersatzkassen beleuchtete und die Beseittgung der letzteren forderte. Den letzten Vorttag des heutigen ersten Tages hielt Rechtsanwalt Halereder, Vorsitzender des bayerischen Krankenkassenverbandes Passau über die Einstellung Kriegsbeschädigter bei den Krankenkassen. Es folgte eilt Rund gang durch das Reichstagsgebäude.

Berlin, 26. Juni. (WTB. > Dem Vernehmen nach tritt das Gesetz betreffend di.e Mit den. Post- und Telegraphenge- b ü b x c n zu erhebende außerordentliche Reichsäbgabe dem 1. August 1916 iit Kraft.

Aus SiaQt smfc Land.

Gießen, 27. Juni 1916.

Obfthöchstpreise.

.Wir verweisen ausdrücklich auf die Bekannttnachunaen Wer Obsthöchstpreise in unserem heutigen Blatte, da in den festgesetzten Preisen kleine Verschiebungen eintrate«. Gleich­zeitig geben wir eine Aiislassung der Darmst. Zttr. m den Obsthöchstpreisen wieder:

Durch die Betauntmachung des Großh. Ministeriums des Innern vom 22. b-. Mts sind Erzerrger- und Ver­braucherpreise für Obst festgesetzt. Weiter ist vorgeschrieben, daß der Versand und bos Verbringen von Obst nach außcrhcssischen Orten rrnr mit Genehmigung des Kreis­amts bezw. des Oberbürgermeisters auf besondere Ver­sandscheine zulässig ist. Es versteht sich von selbst, daß die Ausfuhr von Obst nach nichthessischen Orten, nmjttittad) solchen, die auch früher aus Hessen Obst erhielten, grund­sätzlich nicht unterbunden werden soll Es Ware« jedoch bei der Erteilung der ÄussuhrgenehmigurWen besonders zwei Punkte zu berücksichtigen. In erster Linie waren die Kreisämter anzuhalten, dafür Sorge zu tti^en, daß diese Ausfuhr sich in Grenzen hält, die zu dem in Heffeu selbst bestehenden Bedürfnis in entsprechendem Verhältnis stehen, daß also nicht etwa durch übermäßige Ausfuhr von Obst die Versorgung des eigenen Landes in Frage gestellt wttd. Ferner mußte naturgemäß verhütet werden, daß Obst, das zu den nunmehr herabgesetzten Preisen in Hessen auf- gekaust wird, nach außerhessischen Orten ohne Höchstpreise ausgeführt und alsdann von den Händlern nrit noch er­heblich höherem Gewnm als seither zum Nachteil der hessi­schen Produzenten und der Versorgung der hessischen Be­zirke weiterverkauft wird. Zu diesem Zweck hat das Großh. Ministerium des Innern zur Ausführung der obenerwähn­ten Vorschriften bestimmt, daß die ^Lusfuhr von Obst nach anßerhessischen Orteu tu der Regel rmr dann zrMlassen ist, wenn l

1. der Kornntunalverband bzw. die Stadt- oder Ge­meindeverwaltung, nach deren Bezirk Obst ausgeführt iverden soll, dem Kreisantt des Ausführortes gegen­über allgemein oder im Ei^elfall die Verpflichtteng überninnnt, dafür Sorge pi tragen), daß bei dem Weiterverkauf des Obstes die für .Hessen ststgesetzten Verbraucherpreise nicht überschritten werden:'

2. der für die Ausfuhr des Obstes auszustellende. Ver­sa ndschein (Frachtbrief u. dgl.) als Lldrefsaten den betteffenden Konmrnnalverband bezw. die Stadt- oder E^emeiirdeverwaLtUiig oder die von denselben be­sonders mmrhaft gernachten Stellen an ftveist.

Diese Maßnahme dürfte auch für die nichthesfischen Gebiete ohne .HvckKpreise, nach derven hessisches Obst aus- gesührt wttd, den Vorteil zeittEn-, daß die dort zum Teil gezahlten Plnmtasiepreise in günstigem Sinne beeinflußt werden. Durch diese Anordnungen ist den ungerechtfertigten Pveistteibereien auf denk Obstnrartt ein Ende berettet. W steht nun zu fyoffen, daß die Entwicklung der Verhältnisse auf dem (Kenlüsebau nicht zu ähnlichen Auswüchsen ftihrt, da die Regierung andernfalls auch dort preisdegelnd ettigreifen müßte.

*

** Amtliche Person aln ach richten. Der G r 0 ß h e r« zog har am 9. Juni den evangelischen Pfarrer Friedrich H e l l - w i g zu Kirch-Göns ans sein Nachsuchen unter 'Anei:kennimg seiner lcmgchhrigen ttenen Dienste mit Wirkung vom 1 September 1916 an in den Ruhestand versetzt. Der Großh-er zog hat am 24. Juni den Schulamtsaspiranten Auaust Spieß aus Dieburg zum Reallehrer an der Tanbstmnmenmhdalt zu Bensheim ernannt. Der Gro ß he r zo g hat am 7. Juni der Berufsttankenpsle- gerin des Alice-Frlruenvereftis, Zweigvereins Mainz, 'Friederike Maier zu Mainz das Silberne Dienjdauszcichn ungskreuz für Krankenpflege verliehen.

** Auszeichnung. Der Saintäts-Unlerosstzier Heinrich L a v a l vön Gießen beim Res.-Jns.°Regt. 223, Inhaber der vess. Tapserkeitsmedaitte, erhielt das Eiserne Kreuz 2. Klasse.

st Die Gemeindest e u erzetteI für 1916 werden den Steuerpflichtigen in den nächsten Tagen zugestellt. Diejenigen Steuerpstichtigen, die bis zum 10. Juli leinen Steuerzeitel erhallen haben, werden aufgefordert, hiervon aus dem -städtischen Steiler- bureau, Stadthaus, Zinuner Nr. 8, Anzeige zu erstatten. Das bereits im Mai fällig gewesene 1. Ziel muß alsbald, spätestens bis zum' 10. Juli, gezahlt werden.