Von der Anwendung der Gesetze. 195
meine Regeln würden, sondern nur auf die Verhal- tungsweise des Richters in jedem einzelnen Falle, worüber das Gesetz schweigt; ob er nämlich da spre- chen oder an den Gesetzgeber berichten soll.
Ueberdies ist der Beruf des Kassationshofes, den Tribunälen das Gesetz ins Gedächtniſs zurückzuru- fen, wenn sie es etwa durch eine fehlerhafte Bechts- pflege ersticken; die Grundsätze festzusetzen und die Tribunäle zur Gleichförmigkeit zurückzuführen (1); und endlich die Regirung in der Bechenschaft, welche er in Gefolge des Beschlusses vom 5. Ventöse Jahr 10. jährlich abzulegen hat, aufmerksam zu ma- chen.
Dem dritten Finwurfe entgegnete man 2zwei Antworten, deren eine aus der Natur des Richter⸗ amtes, die andere aus den wesentlichen Merkmalen einer Gesetzgebung geschöpft ist.
Das BRichteramt. Die Gewalt, selbst bei schweigenden Gesetzen zu sprechen, gehört zum Wesen des Richteramtes(2).
„Der Rechtsgang würde unterbrochen werden, wenn die Richter nur in soferne entscheiden dürften, als das Gesetz gesprochen hat. Wenige Fälle lassen eine Entscheidung nach einem bestimmien Texte zu: von jeher hat man über die Mehrzahl der Rechts- streite nach allgemeinen Grundsätzen, nach Poktrin und Wissenschaft des Rechts entschieden“(3).
(¹) H. Faure; Tribun, Th. I. Seiten&6. und 5.
(«) Einleitungs-Rede des Eutwurfs des Civilgesetzbuches, Seite XV.;— H. Portalis, Darstellung der Beweg- gründe, Protokoll vom 5. Ventöse Jallr 11. Th. II. Seite 395.
(6) H. Portalis, Protokoll vom 14. Thermidor Jahr 9 Th. I. Seiten 38. und 39.;— Derselbe, Darstellung der
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