Teil eines Werkes 
1. Band (1808) mit Rücksicht auf die neueren gesetzlichen Verfügungen verdeutscht von Hofrathe Ernst Müller und D. Franz Stickel
Entstehung
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Vorbericht.

D französische Gesetzgebung enthält der fremden, uns Deutsthen unbekannten, Formen so viele, daſs eine geschichtiiche Etläuterung aus ihren Quelien kür dern Theöretiker und Prak- tiker wöhl gleich gröses Bedürfniſs ist. Nun weiſs ich Freilich, daſs bereits mancher Schrift- steller diesem Bedürfnisse abzuhelfen sich ent- schlossen hät; bekenne jedoch aufrichtig, daſs mir dadurch H. Looré's Werk an seinem hohen Werthe; den man ihm̃ in Frankreich einstimmig zugesprochen hat, Nichts zu verlieren scheint. Aber auch in Deutschland hat man wenigstens nie daran gerweikelt, daſs uns ein Ulpian, ein Paulus die besten Kömmentare des rö⸗ misch-justinianschen Rechtes geben würden. Und eben so hegt man izt wolil mit Recht grose Erwartungen von unserm Kommentator, der