192 Pinleitungs-Titel. Pritter Theil.
Der Artickel bezicht sich auf zwei Fälle:
1) auf den, wo keine gesetzlichen Verfügungen be- stchen, entweder daſs das Gesetz gänzlich schweigt oder sich auf den zu beurtheilenden Gegenstand nicht auszudehnen scheint;
2) auf den Fall, wo eine Verfügung vorhanden, aber dunkelist, indem sie verschiedene Auslegungen zulälst, oder die Absicht des Gesetzgebers nicht deut-
lich zu erkennen gibt.
Nummer III.
Grundeätze, auf welchen die, den Richtern in dem Artickel. gegebene, Gewalt beruht.
Die Gewalt, welche das Gesetz dem Richter in dem ersten Falle verleiht, stützt sich auf den Grund- satz;„dals er da, wo das Gesetz gesprochen hat, Piener desselben; dort, wo es schweigt, Schleds- mann in den Streitigkeiten ist“(1); mithin„zu der natürlichen Billigkeit sich wenden muſs, wenn er in dem Gesetze keine Emscheidungsregeln Rindet“(*) (2)⸗
lung der Beweggrinde, Protokoll vom 5. Ventöse Jahr 11. Th. II. Seite 395.;— H. Faure, Tribun, Th. I. Seite 56.
(¹) H. Por ralis, Protokoll vom 14. Thermidor Jahr g. Th. I. Seite 37.
(*) Sieh Einleitung Seite 48.
(2) Einleitungs-Rede des Entwurfs des Civilgesetzbuches Seite KV.;— H. Portalis Protokol vom 14. Thermi- dꝙr Jahr 9. Th. I. Seite 57.— Derselbe, Parstellung der Beweggriinde, Protokoll vom 5. Ventòse Jahr 11. Th. 1I. Seiten 3g3. und 39.;— H. Faure, Tribun, Th. I.
Scite 55.


