Einl. Titel. Dritter Theil. Von d. Anw. d. Gesetze. 106)
sätze, welche es aufstellt, allgemein machen, und als Verordnungen auf kommende Fälle anwenden.
Der Artickel 5. warnt ihn vor solch' einer wi- derrechtlichen Anwendung der Gesetze.
Der Richter kann sich zwischen öffentlichen und Privat-Gesetzen aus den Verträgen der Finzelnen belinden: beide sind gleich verbindend, widerstrei- ten sie aber einander, so entscheidet der Axtickel Be welche den Vorzug verdienen.
1ce Abtheilung. Anwendung der natürlichen Gesetze und der Grund- sätze der natürlichen Billigkeit. Artickel 3.
Der Richter, welcher unter dem Vorwande des Still. schweigens, der Dunkelheit oder der Vnzulänglichkeit des Gesetzes ein Urtheil verweigert, kann, als der Rechts. versagung schuldig, belangt werden.
Bei dem Artickel z. werden wir zu untersuchen haben,
Welchen Miſsbrauch er abzuschaffen bezweckt?
In welchem Falle er vom Richter angewendet wird?
Auf welchen Grundsdtzen die Gewalt, die er dem Bichter einräumt, beruht?
Welche Finwendungen er veranlaſste, und wie man sie entfernte? Endlich
Wann er gegen den Richter Platz greift?
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