Teil eines Werkes 
1. Band (1808) mit Rücksicht auf die neueren gesetzlichen Verfügungen verdeutscht von Hofrathe Ernst Müller und D. Franz Stickel
Entstehung
Seite
185
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Von den Wirkungen der Gesetze. 55

Ein Franzose kann nicht, um die Gesetze sei- nes Landes zu umgehen, sich im Auslande, ohne die Einwilligung seines Vaters und seiner Mutter, vor seinem fünf und zwanzigsten Jahre verehelichen. Von tausend änlichen führen wir dieses Beispiel an, um eine Idee von dem Umfange und der Kraft der persönlichen Gesetze zu geben.

Seit den Fortschritten des Handels und der Geistesbildung stehen die verschiedenen Völker in mehreren Berührungspunkten mit einander, als ehe- dem. Die Handelsgeschichte ist die Geschichte des Wechselverkehrs der Menschen. Es ist also gegen-

würlig um so viel wichtiger, die Grundregel festzu-

setzen, dals der Franzose, wo er auch sey, in Al- lem, was den Zustand und die Fähigkeit der Person betrifft, fortwährend dem französischen Gesetze un- terworfen bleibe(1).

Nummer IV, Umkang der Polizei- und Sicherheits-Gesetze.

Die Polizei- und Sicherheits-Gesetze müssen ohne Unterschied Alle verbinden, die das Staatsge- biet bewohnen, gleichvien, ob sie Staatsbürger oder Fremde sind(2).

Hiervon gibt es zwei Gründe:

Der eine, von den Verbindlichkeiten des Frem- den entnommen, ist, dalsdieser, während des Laufes seiner Reise, der längern oder kürzern Zeit seines Aufenthaltes von dem Gesetze geschützt wird; er muſs es also auch von seiner Seite ehren.

(¹) Daselbst Seite 392. (a) Das. Seite 390. H. Grenier, Tribun, Th. I. Seite 41. H. Faure, Tribun, Seite 53.