Von den Wirkungen der Gesetze. 161
cher war es, die zu grose Allgemeinheit des Arti- ckels zu bessern.
Man glaubte dies durch die Wegstreichung der Worte ohne Unterschied erreicht zu haben(1).
Der Artickel wurde nun dem TPTribunate in fol- genden Worten mitgetheilt: Das Gesetz verbin- det Alle, die sich auf dem Staatsgebiethe aufhalten(2).
Diese Abänderung war indessen nicht hinrei- chend; immer blieb noch, dals die franzqᷓsischen Ge- setze ohne Unterschied die, welche das Staatsgebieth bewohnen, mithin auch den Fremden verbinden,
Auch das Tribunat hielt dafür, daſs„der Ar- rickel zu unbestimmt sey, und auf falsche und ge- lährliche Schlüsse führen könne“(3).
Allein man konnte diese Unbestimmtheit nicht heben, ohne auf die Ursache, welche sie erzeugte, zurückzugehen. Diesc war Mangel der nothwendi- gen Unterscheidungen.
Obgleich die Wirkungen der Gesetze sowohl in
Bezichung auf Personen, als auf Sachen bestimmt werden muſsten; so betrachteten die Abfasser sie doch immer nur in Bezug auf Personen. Dem zur Folge unterschieden sie die Gesetze nur in so ferne sie die Franzosen und die Fremden beherrschten, wäh- rend man die Gesetze, um sie in Ansehung aller Ge- genstände, che sie betreffen, richtig zu unterschei- den, vorerst in solche, welche die Güter, und in
(¹) H. Tronchet, das. Seite 56.— Entscheidung, daselbst.
(2) Dritte Abfassung(Artickel 3.) Protokoll vom j. Fructidor Jahr g. Th. I. Seite 125.;— Vierte Abfas⸗ sung(Artickel 3.), Protokoll vom 24. Brumaire Jahr 10.
(5) Handschriftliche Bemerkungen des Tribunates.
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