Teil eines Werkes 
1. Band (1808) mit Rücksicht auf die neueren gesetzlichen Verfügungen verdeutscht von Hofrathe Ernst Müller und D. Franz Stickel
Entstehung
Seite
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160 EFinleitungs-Titel. Zweiter Theil.

Diese Abfaseung wurde zu allgemein befunden. Man bemerkte, dals sie im Widerspruche stehe mit der, als Axtickel 7. des Titels Von dem Genusse und Verluste der Civil-Bechte aufgenomme- nen, Verfügung, welche den Fremden nur für seine Güter, die er in Frankreich besitzt, den französi- schen Gesetzen unbedingt, seine Person aber, so lange er sich dort aufhält, allein den Polizei- und Sicherheits-Gesetzen unterwirft(1).

Man schlug dann, um diese Verfigungen zu vereinigen, den Mittelweeg vor, den Grundsatz in seiner Allgemeinheit bestehen zu lassen, ihn jedoch durch die Ausnahmen, welche man nöthig finden würde, zu beschränken(2).

Allein es würde zu weit geführt haben, hätte man alle Ausnahmen angeben gewollt; indem sie nicht Ausländer allein betreffen, sondern auch Fran- zöshmnen, die Wittwen eines Ausländers sind, und mehrere andere Personen(5). Es schien darum hin- länglich, sich auf die übrigen Titel des Civilgesetz- buches, wo man sie angegeben findet, zu beziehen (.

Der vorgeschlagene Mittelweeg leistete dem Bathe nicht Genüge. In Wahrheit, zu welchem Ende eine Regel als allgemeinen Grundsatz aufstel- len, die, in der Anwendung, durch die zahlreichen Ausnahmen völlig umgestosen würde? Viel einfa-

) H. Tronchet, Protokoll vom 14. Thermidor Jahr g Th. I. Seite 3.

(2) H. Regnier das. Seite 35.

6) H. Regnaud(de Saint-Jean-d'Angely), das. Seiten 35. und 36.

(4) Daselbst Seite 356