Von den Wirkungen der Gesetze. 179
in allen Fällen, mogtensie die Güter, welche er in Frankreich besitzt, oder seine Per⸗- son, währenddes Aufenthaltes, betreffen (1) Man konnte aus dieser Verfügung folgern; dals die Gesetze, welche den Zustand und die Fähigkeit der Personen regeln, auf den Fremden anwendbar seyen.
Die Abtheilung sprach in dem Entwurfe, wel- chen sie vorlegte, den, von der Kommission ange- nommenen, allgemeinen Grundsatz aus, stellte aber die Person des Fremden, so lange er sich unter uns aufhält, nur unter Frankreichs Polizei-Gesetze(2).
Diese Verfügungen wurden hierauf in den Ti- tel— Von dem Genusse und Verluste derCi- vilrechte verwiesen(5), und wirklich brachte sie die Abtheilung bei der Verhandlung über diesen Ti- tel in Vorschlag. Sie bildeten darin den siebenten und neunten Artickel und wurden angenommen(4).
Die Verhandlung über den Finleitungs-Titel wurde nun fortgesetzt.
Die Abtheilung schlug in dem, von ihr vorge- legten, Entwurfe von Neuem den Grundsatz vor, dals das Gesetz ohneUnterschied Alle, die das Staatsgebiet bewohnen, verbinde(5).
(¹) Entwurf des Civilgesetzbuches, Einleitungs-Buch Titel IV. Artickel 3. Seite 3.
(2) Erste Abfassung des Pinleitungs-Titels(Artickel3.), Protokoll vom. Thermidor Jahr 9. Th. I. Seite 13.
(5) Entscheidung das.
(4) Erste Abfassung des Titels von dem Genusse und Verluste der Rechte(Artickel 7. u. g.) Proto- koll vom 6. Thermidor Jahr 9. Seiten 25. und 25.
(5) Zweite Abkassung des Einleitungs-Pitels
(Artickel 3.) Protokoll vom 14. Thermidor Jahr g. Seire
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