Teil eines Werkes 
1. Band (1808) mit Rücksicht auf die neueren gesetzlichen Verfügungen verdeutscht von Hofrathe Ernst Müller und D. Franz Stickel
Entstehung
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Finleitung. Ir Theil.

nungen fähig; er befindet sich in der Mitte lebloser oder unvernünftiger Wesen: emweder muſs also das Paseyn dieser Wesen keinen Zweck haben, und dies würde des höchsten Schöpfers unwürdig seyn, oder sie müssen dem Menschen zu seinem Gebrauche dienen.

Ueberdies kann der Mensch ohne den Gebrauch mehrerer von diesen Wesen gar nicht bestehen, be- sitzt dagegen die Fähigkeit, sie alle nach seinen Be- dürfnissen und MNeigungen zu verwenden. Dieser Einfluſs, diese Bezichungen zwischen den Dingen und dem Menschen erheben es über allen Zweifel, daſs ihm das Figenthum daran oder das Recht sie zu benutzen zusteht.

Indessen ist dies nur das allgemeine Figenthum des Menschengeschlechtes. Soll dieses seine Wirkun- gen hervorbringen, so muſs es sich nothwendig in individuelles Eigenthum auflösen, indem diejenigen Dinge, welche durch einmaligen Gebrauch aufge- zehrt werden, wie die Nahrungsmittel, nicht Meh- reren dienen, und selbst diejenigen, welche von län- gerer Dauer sind, wie die Kleidungen und Thiere, dennoch die Bedürfnisse mehrerer Herren nicht voll- kommen befriedigen können. Hiernach ward man, natürlicherweise, und durch den Gehalt der Dinge selbst, vom allgemeinen Figenthume, das den Fin- zelnen unnütze ist, zum individuellen, welches al- lein dern Gebrauche der Dinge zur Befriedigung der menschlichen Bedürfnisse entspricht, geleiter: das individuelle Eigenthum ist mithin keines- wegs eine reinvertragsmäſsige Finrichtung, sondern Lründet sich, wie das allgemeine Figenthum, in dem