Teil eines Werkes 
1. Band (1808) mit Rücksicht auf die neueren gesetzlichen Verfügungen verdeutscht von Hofrathe Ernst Müller und D. Franz Stickel
Entstehung
Seite
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Pinleitung. Ir Theil.

worin die Abstammungen, die Pflichten des Vaters gegen sein Kind, und die Pflichten des Kindes gegen seinen Vater mit Zuverlässigkeit erkannt würden. Wenn denn nun der Zustand der Dinge, dessen Stiftung die Tendenz eines jeden Gesetzes ist, sei- nen entfernteren aber Haupt-Gegenstand ausmacht, so kann es auch richt anders als nach der Ansicht dieser Ordnung der Dinge vollzogen werden; widri- genfalls wird sein Zweck verfehlt. Setzen wir, zum Beispiele, es entstünden wegen besonderer Umstän- de Zweifel über die Anwendung des, die Beweise der Kindschaft bestimmenden, Gesetzes, indem sich etwa

die Vermuthungen, welche ein die Kindsrechte in

Anspruch nehmendes Individuum vorbringt, ganz besonders empfehlen und moralische Gewiſsheit ma- chen; hier würde der Bichter dennoch ganz gegen seine Pflicht handeln, wenn er sich von der Mei- nung hinreissen liesse, er sey, um über das Loos des klagenden Individuumsgerecht zu entscheiden, nicht höchststrenge an den Text eines Gesetzes gebunden, welches nur den Finzelnen Gerechtigkeit widerfah- ren lassen gewollt habe. Vor allen Dingen müſste er untersuchen, ob er hiernach gegen die Gesell- schaft gerecht handle, und ob er nicht durch seine mildere Auslegung die Kraft eines Gesetzes lähme, welches einer der festesten Grundpfeiler der bürger- lichen Gesellschaft ist.

Aber welche Grundsätze leiten die Anwendung des Gesetzes nach dem Zustand der Pinge, worauf es sich bezieht?

Die Grundsätze sind es, auf welchen dieser Zu- stand beruht, und welche, aus der Natur desselben hervorgegangen, ihm eigenthümlich sind. So zum Beispiele ist es Princip der Gesetze, die das öffent-