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gründe, wonach die einen verworfen, die andern an- genommen worden, vortragen; und was die Verfas- ser des Gesetzes vermeiden und was sie erreichen ge- wollt haben, ins Licht stellen“(a).
Noch mehr; ich habe die Theorie, das System, die Grundansichten eines jeden Titels, einer jeden Titelabtheilung, eines jeden Artickels niedergelegt. Diese Bearbeitung wäre gefährlich gewesen, wenn sie die Stelle der historischen Protocolle hätte ver- treten sollen(†); aber nach densclben giebt sie sich von selbst mit dem Vorcheile, daſs sie den Schlüssel dazu reicht. 2
Der Arten, die Materialien der Verhandlung zu bearbeiten, sind zwei; die von Pothier in sei- nen Pandecten befolgte, nämlich ganze Texte ver- bunden nach einem regelmäſsigen Plan zu ordnen, und die von Domat, nur den Geist und das Wesent- liche der Texte zu sammeln, um allgemeine Grund- sätze und einzelne Verfügungen daraus abzuleiten.
Weder die eine, noch die andere konnte hier ausschlieſslich angewendet werden. Die von Po- thier ist vollkommen passend, wenn man, wie er, nur bestimmte Entscheidungen zu ordnen hat; da- hingegen ist es nicht möglich, sich derselben immer zu bedienen; um Texte der Verhandlung mit Beibe- haltung ihrer Unterredungsform aneinander zu reihen.
Die von Domat paſst hierzu besser; aber sie läſst vielleicht den persönlichen Meinungen des Ver- fassers zu weiten Spielraum.
Ich habe mich der einen und der andern bedient, je nachdem es der Gang der Bearbeitung erheischte.
(¹) H. Röderer Protocoll vom 24. Brumaire Jahr 1d. (+) Vergl. Einleitung Kap. MNVIII. die Grunde, warum dieser Vorschlag verworlen ward.


