eo Grundzüge, Gegenstand und Plan des Werkes.
Uebrigens wird sie der Leser leicht unterschei- den: die Stellen, welche ganze Texte ausgezogen enthalten, sind mit Gänseaugen bezeichnet, und die, wo ich nur das Wesentliche aus den Texten ge- nommen habe, zwischen den beiden Zeichen JL ein- geschlossen.
Die Ausgaben, worauf sich die Allegate bezie- hen, sind, in Betreff des Entwurfs, der Bemerkun- gen der Tribunäle, der Verhandlung des Staatsraths und der Darstellungen der Beweggründe, die offi- ciellen; und in Betreff der Berichte und Vorträge des Tribunats, die in eilf Bänden in 3, herausgekommen beim Buchhändler Rondonneau au Dépöt des lois.
Ich habe die gesetzliche Eintheilung der Rechts- lehren, der Titel in Kapitel, der Kapitel in Abschnit- te etc. gewissenhaft befolgt. Nur um die Entwicke- lungen besser zu ordnen, habe ich diese Eintheilun- gen erweitert und in Unterabtheilungen zerfallen lassen, wo ich dieses meinem Vorwurfe angemessen fand.
Ales Weitere hiervon ergiebt sich aus der Ue- porsicht der, am Eride eines jeden Titels angehängten, Täbellen, indem diese den Plan des Werkes, die Ordnung, Verbindung und die Beziehungen der dar- in abgehandelten Rechtslehren ins Klare setzen.
PBevor die Leser zum Studium des Civilcodex selbst übergehen, habe ich für rathsam gehalten, ih- nen allgemeine Begriffe von der Natur, dem Gegen- stande und Inhalte der, diesen Codex bildenden, Ge- setze vorzulegen, und sie mit der Geschichte seiner Verfassung, mit seinem Geiste, seinem Plane und seinen Wirkungen bekannt zu machen.
Diels Alles in nachstehender Einleitung.


