18 Grundzüge, Gegenstand und Plan
solche Arbeit ist langwierig, zu mühsam für die Practiker und zu abschreckend für junge Männer; cie mögte wohl auch wirklich ihre Kräfte übersteigen. Ich wollte sie den Finen, wie den Andern erspa- ren. Sie ist der Gegenstand dieses Werks. Die Ten- denz desselben ist, alle Theile der Verhandlung zu verbinden, zu ordnen, zu entwickeln, und ein sys- tematisches Ganze daraus zu schaffen, welches einen wissenschaftlichen Körper bilde. Ich gestehe indessen, dals ich diese Unterneh- mung nicht gewagt hätte, wenn ich sie nicht als Fol- 1¹ ge meiner früheren Arbeiten betrachten müſste; wenn ich nicht, einet von Amtswegen verbunden, die Ver- handlung im Staatsrath zu fassen ünd zu ordnen, mit diesem Vorwurfe vertraut wäre; wenn ich nicht, durch meine Frinnerungen, durch ziemlich unbe- kannte Materialien, und viele andere Beiträge unter- stützt, manche Zweifel zu lösen und manche Schwrie- rigkeiten aufzuklären im Stande wäre; wenn ich end- lich nicht weit weniger in der Eigenschaft eines Schriftstellers, als in der Figenschaft eines Zeugen schriebe, der Alles gesehen, Alles gehört, Alles be- obachtet hat, und Alles einfach erzählen kann. Mein Plan ist, zuerst das System und den all- gemeinen Geist des Gesetzes, sodann die einzelnen Verfügungen zu erblären. Bei jedem Artickel liefere ich alle, sich darauf beziehende, Theile der Verhand- lung miteinander verbunden, und nach ihrer natür- lichen Ordnung eingetheilt. Ueberhaupt wollte ich den, im Staatsrathe ge- machten, Vorschlag ausführen, nämlich„jeden Ar- tickel, wie er ursprünglich vorgelegt, darstellen, die Finwendungen, womit man ihn bestritten hat, die vorgeschlagenen Verbesserungen, die Beweg-


