Teil eines Werkes 
1. Band (1808) mit Rücksicht auf die neueren gesetzlichen Verfügungen verdeutscht von Hofrathe Ernst Müller und D. Franz Stickel
Entstehung
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des Werkes. 17

Es bedarf einer schr grosen Aufm erksamkeit und Fertigkeit in der Analyse, um sich in der Mitte die- ser offenbaren Unordnung zu finden. Oft glaubt man den Leitfaden in diesem Labyrinthe festzuhalten; während auf einmal ein, in langen Zwischenräumen gebrauchtes, Wort denselben abschneidet und alle Ver- bindungen zernichtet.

Bis hierher war die Rede nur von der Schwie⸗ rigkeit, die verschiedenen Theile der Protocolle un- tereinander zu vergleichen; um wie viel gröser wird sie erst, wenn man in diese Anreihungen noch den Entwurk des Codex, die Bemerkungen der Tribunäle, die Parstellungen der Beweggründe, die Verhandlung des Tribunates und die vor dem gesetzgebenden Kör- per aufnimmt?

Man hat behauptet, Tabellen würden diese Ver- gleichungen erleichtern; man hat dies im Staatsrathe in Betreff der Protocolle zur Sprache gebracht(). Eben dies war auch die Meinung eines, vor Kurzem verstorbenen, einsichtsvollen Rechtsgelehrten. Er wüänschte sogar allgemeine Tabellen, welche alle Quellen der Verhandlung zusammenstellten(1).

Dieses Mittel ist nicht ohne Nutzen; aber es würde nicht hinlänglich seyn. Die analytische Be- arbeitung würde noch übrig bleiben, und darin liegt gerade die Hauptschwierigkeit. Um dies zu fühlen, muls man einen Versuch gemacht haben, die ver- schiedenen Theile der Verhandlung aneinanderzu⸗ knüpfen und 2u ordnen. Pothier hat zwanzig Jahre gebraucht zur Verfertigung seiner Pandecten. Eine

() Vergl. EFinleitung Kapit. XXKVII. () Veigl. Monitenr vomn 5. Fruetidor, Jahr 42.; no. 333., pag. 2375. 9