16 Grundzüge, Gegenstand und Plan
Die Protocolle allein würden einen fleissigen Menschen genugsam beschäftigen. Die historische Form, worin sie abgefaſst sind, erheischit tiefes Mach- denken, um ihre Verbindung und Folge festzuhalten.
Verhandlungen im Wege der Unterredung sind von feierlichen Verhandlungen der Rednerbühne sehr verschieden. Letztere zeichnen sich nothwendig durch eine bessere Ordnung aus, die Redner halten da nur Vorträge ab, worauf sie sich vorbereitet ha⸗ ben. Dagegen sind diese aber auch nicht so nützlich als die ersteren, indem sie sich nicht auf Entwickelun- gen, nicht aufs Detail einlassen. Sie erlauben nicht bei jedem Punkte zu verweilen, jede Frage so sorgfältig, wie wenn sie der einzige Gegenstand der Verhand- lung wäre, zu betrachten, durch Zwischenvorträge
zu beleuchten, nach allen ihren Gesichtspunkten zu
wenden, unter allen ihren Bezichungen zu beansich- tigen. Die Unterre dungen gewähren diese Vorthei- le, aber weniger Ordnung, Zusammenhang und Re- gelmäſsigkeit. Jeder Meinende legt, der nach der
Natur dieser Verhandlungsart ihm zustehenden Frei-
heit gemãs, auf der Stelle seine Betrachtungen, Zwei- kel, Rückerinnerungen und Vorschläge dar, ohne sie zur BReife kommen zu lassen. Man wird oft durch den Findruck einer Vorstellung aus der natürlichen Beihe der Verhandlung fortgezogen: man springt schnell von einem zum andern, vom hauptsächlichen zum MNeben-Gegenstande, von dem in Frörterung stehenden zu einem damit verwandten Vorwurfe: ats dem einen Gedanken entkeimt der andere, dem man sich sofort überlassend zuweilen nie, zuweilen erst nach langen Abschweifungen wieder aut᷑ jenen ersteren zurückkömmt. Ordnung und Ebenmaaſs ver- tragen sich mit dieser Art Verhandlungen nicht.
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